Digitalisierung ermöglicht Umweltschutz
Verordnungen
EU-Taxonomie-Verordnung (EUTAX)
Netto-Null-Industrie-Verordnung
Lastenteilungsverordnung
EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)
Offenlegungsverordnung
Textilkennzeichnungsverordnung
Recycling-Baustoffverordnung
EU-Bauprodukteverordnung (BauPVO)
EU-Batterien Verordnung (BATT2)
Ökodesign-Verordnung (ESPR)
CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM)
REACh Verordnung
CLP Verordnung
Richtlinien
EU-Energiebesteuerungsrichtlinie
Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III)
Emissionshandelsrichtlinie (EHS I)
Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL)
Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel
Energieeffizienzrichtlinie (EED III)
Recht auf Reparatur
EU-Verpackungsrichtlinie
Richtlinie über Nachhaltigkeitsberichterstattung
EPBD - Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
OIB Richtlinie 7
EU Abfallrahmenrichtlinie
Lieferkettenrichtlinie CSDDD
Gesetze
Gesetz zu kritischen Rohstoffen
EU-Renaturierungsgesetz
Europäisches Klimagesetz
Strategien, Initiativen
Digitales Gebäudelogbuch
Europäische Industriestrategie
EU-Biodiversitätsstrategie
EU-Nachhaltigkeitsstrategie für Chemikalien
EU-Strategie „Vom Hof auf den Tisch“
Aktionsplan nachhaltige öffentliche Beschaffung (naBe)
EU-Aktionsplan Kreislaufwirtschaft
EU-Aktionsplan „Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden“
Europäischer Klimapakt
Neues Europäisches Bauhaus (NEB)
Renovierungswelle
Fit for 55
Methoden
EU Ecolabel
Level(s)
ESG Zertifizierungen
Natureplus
Oekoindex OI3
Umweltzeichen und Umweltdeklarationen
IBO-Prüfzeichen für Bauprodukte
ÖGNI
Klimaaktiv
Blauer Engel
DGNB
LEED
BREEAM
Fonds
Just Transition Fund JTF
Ökodesignforum nach Ökodesignverordnung ESPR
Entsprechend Artikel 19 Ökodesignverordnung (ESPR) setzt die europäische Kommission ein Ökodesign-Forum ein welches mit von den Mitgliedsstaaten benannten Sachverständigen du den jeweils behandelten Produktgruppen für die Ausarbeitung von Ökodesign-Anforderungen, Arbeitsplänen, Marktüberwachung, Selbstregulierung und dem Verbot der Vernichtung unverkaufter Produkte zu Rate gezogen wird und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des "Green Deal" leistet. Zur Teilnahme kann man sich hier bewerben:Register der Expertengruppen der Kommission
Der Digitale Produktpass
Der Ruf nach immer niedrigeren Preisen hat dazu geführt, dass bei der Produktion andere Faktoren wie Nachhaltigkeit lange Zeit ausgeblendet wurden. Inzwischen befinden sich viele Produkte auf dem Markt, die nur eine kurze Haltbarkeitsdauer haben und schwer zu recyceln sind. Das bringt große Nachteile für Mensch und Umwelt mit sich.
Um den Aspekt der Nachhaltigkeit wieder mehr in den Fokus zu rücken. ist die Einführung des Digitalen Produktpasses geplant. Grundlage dafür ist der europäische "Green Deal" und der Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft "Circular Economy Action Plan" (CEAP). Außerdem handelt es sich dabei um ein gefördertes Leitprojekt im Rahmen der Ausschreibung "Daten-Service-Ökosystem für den Digitalen Produktpass" von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG).