Übersicht rechtliche Rahmenbedingungen des Green Deals

Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung

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Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung

Die Verordnung soll die flächendeckende Installation intelligenter Messgeräte (Smart-Meter) fördern. 
Diese Geräte ermöglichen eine präzisere Messung des Energieverbrauchs und bieten den Verbrauchern mehr Kontrolle über ihren Energieverbrauch.

Folgende Maßnahmen:

  • Verschiebung des Ausrollungsziels: Ausstattung von 95% aller Zählpunkte mit intelligenten Messgeräten durch die Netzbetreiber von 2022 auf 2024.
  • Verkürzung der Installationsfrist von sechs auf zwei Monate.

Ziele

Vorteile für Verbraucher


Transparenz (detaillierte Informationen über Energieverbrauch)

Energieeinsparungen (durch das Optimieren des Verbrauchs können Verbraucher*innen potenziell Kosten sparen)

Berichts- und Monitoringpflichten

  • Netzbetreiber müssen
    • die aktuellen Projektpläne über die Einführung der intelligenten Messgeräte übermitteln.
    • Jeweils zum 31. März einen Bericht über den Fortschritt der Installation und den angefallenen Kosten übermitteln.
  • Überwachung der Einführung durch die E-Control.
  • Auf Grundlage der Berichte der Netzbetreiber muss die E-Control einen jährlichen Bericht zur Einführung von intelligenten Messgeräten durch die Netzbetreiber erstellen und auf ihrer Internetseite veröffentlichen. Der Bericht muss Ausführungen zum Fortschritt der Installation, der Kostenentwicklung, den gemachten Erfahrungen, der Verbrauchsentwicklung und den Effizienzsteigerungen enthalten.

Ziele

Förderung der flächendeckenden Installation von Smart Metern
Die Ausrollungsziele sollen an den tatsächlichen und geplanten Ausrollungsfortschritt der Netzbetreiber angepasst werden.
Installationsfrist für intelligente Messgeräte soll verkürzt werden
Vereinfachung der Verwaltung und Transparenzerhöhung (durch Anpassung der Berichtspflichten und Berichtswege)

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