Übersicht rechtliche Rahmenbedingungen des Green Deals

EU-Referenzwerte Verordnung

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EU-Referenzwerte Verordnung

Um die Manipulation von Referenzwerten zu verhindern legt diese Verordnung gemeinsame Standards der EU fest. Referenzwerte werden für die Preisbildung von Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten verwendet. Durch die Verordnung soll die Integrität der Referenzwerte sichergestellt werden, damit Manipulationsspielräume und Interessenskonflikte vermieden werden.

Ziele




Verpflichtungen
Administratoren (Bereitsteller finanzieller Referenzwerte)
  • Solide Regelungen für die Unternehmensführung und klare Organisationsstruktur
  • Interessenkonflikte erkennen und vermeiden
  • Mitarbeiter*innen entsprechend schulen
  • Aufsichtsfunktion über Referenzwerte ausüben
  • Kontrollen über Referenzwerte durchführen
  • Leitlinien für die Berechnung von Referenzwerten
  • Verhaltenskodex ausarbeiten
Zuständige Behörden der Mitgliedsstaaten
  • Angemessene verwaltungsrechtliche Sanktionen anwenden

Die Verordnung legt drei Kategorien von Referenzwerten fest:

  • Nicht signifikante Referenzwerte (weniger strenge Vorschriften)
  • Signifikante Referenzwerte (Referenz für Finanzinstrumente, Finanzkontrakte oder Investmentfonds mit einem Gesamtwert von mindestens 50 Mrd. Euro)
  • Kritische Referenzwerte (Referenz für Finanzinstrumente, Finanzkontrakte oder Investmentfonds mit einem Gesamtwert von mindestens 500 Mrd. Euro)
Mit der Verordnung werden Offenlegungspflichten für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung festgelegt. Die ursprüngliche Verordnung ist am 18.01.2018 in Kraft getreten. Die neue Verordnung gilt ab 01.01.2026.

Ziele

Die in der EU bereitgestellten und verwendeten Referenzwerte sollen robust, zuverlässig und repräsentativ sein, um einen hohen Verbraucher- und Anlegerschutz zu gewährleisten.
Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen
Unter die neue VO fallen nur noch kritische oder signifikante Referenzwerte.

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