Die Verordnung legt Nachhaltigkeits- und Kennzeichnungsanforderungen für Verpackungen während ihres gesamten Lebenszyklus fest. Sie gilt für alle Verpackungen und Verpackungsabfälle unabhängig von Material oder Herkunft und ergänzt die bestehenden Rechtsvorschriften der EU zur Abfallbewirtschaftung. Verpackungen müssen so gestaltet sein, dass sie möglichst wenig Schadstoffe enthalten, um die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen. Alle Verpackungen müssen recycelbar sein. Mit der Verordnung wird ein ab 2030 gültiges System von Leistungsklassen (Recyclingfähigkeit) etabliert. Ab 2038 werden strengere Verpflichtungen eingeführt. Die Verordnung regelt:
Bekämpfung übermäßiger Verpackungen: