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EPBD - Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Die neue EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) legt den Weg vom Niedrigstenergie- zum Nullemissionsgebäude bis 2050 dar. Sie regelt die Bereitstellung von Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher und Gebäuden in Bezug auf die Gebäudeleistung, um deren Entscheidungen und Investitionen zu unterstützen. Laut der Europäischen Kommission entfallen 40% des Endenergieverbrauchs in der EU auf Gebäude. Da für Gebäudeheizungen hauptsächlich fossile Energieträger (Erdgas 39 %, Erdöl 11 % und Kohle 3 %) eingesetzt werden, fallen hier 36 % der Treibhausgasemissionen an.
Zeitplan:
Bis Ende 2025
Mitgliedstaaten müssen einen „Nationalen Gebäuderenovierungsplan“ als Entwurf vorlegen.
Ab 2026
Mitgliedstaaten müssen die Regelungen in nationales Recht umsetzen.
Ab 2028
Sind alle neuen öffentlichen Gebäude als „Nullemissionsgebäude“ zu errichten
Ab 2030
Sind alle neuen Gebäude als „Nullemissionsgebäude“ zu errichten.
Ab 2030
Soll dieser Standard auch für umfassende Sanierungen (mit Schwerpunkt Energieeffizienz) gelten.
Ab 2050
Sollen grundsätzlich alle Gebäude den Status eines Nullenergiegebäudes aufweisen.
Die Richtlinie sieht folgende vier Eckpunkte für die Umsetzung der Ziele vor:
Renovierung des Gebäudebestands
und Ausstieg aus fossilen Heizungssystemen.
Nullemissionsgebäude,
neue Energieausweise und Forcierung der Erneuerbaren Energieträger
Finanzielle Anreize,
Bekämpfung der Energiearmut und qualifizierte Arbeitskräfte.
Modernisierung
der technischen Gebäudeausrüstung, nachhaltige Mobilität und Minimierung der grauen Energie.