Die Richtlinie beinhaltet Regeln und Verfahren zum Schutz von „Hinweisgebern“ /“Whistleblowern“ (Einzelpersonen, die eine Meldung der im Arbeitsumfeld erlangten Informationen von Verstößen gegen das EU-Recht machen.) Hinweisgeber sind geschützt, wenn sie Informationen öffentlich machen sofern sie zunächst intern und extern Meldung erstattet haben und keine Maßnahmen ergriffen wurden oder wenn eine unmittelbare Gefahr für das öffentliche Interesse, die Gefahr von Repressalien besteht. Sie sind vor jeglicher Form von Repressalien (Kündigung, Herabstufung, Einschüchterung) geschützt und erhalten Zugang zu unterstützenden Maßnahmen (Beratung, Prozesskostenhilfe) sowie Zugang zu Abhilfemaßnahmen (Rechtsschutz, Haftungsausschluss für Verstoß gegen Geheimhaltungsvereinbarungen).