Übersicht rechtliche Rahmenbedingungen des Green Deals

Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden

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Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden

Die Richtlinie beinhaltet Regeln und Verfahren zum Schutz von „Hinweisgebern“ /“Whistleblowern“ (Einzelpersonen, die eine Meldung der im Arbeitsumfeld erlangten Informationen von Verstößen gegen das EU-Recht machen.)

Hinweisgeber sind geschützt, wenn sie Informationen öffentlich machen sofern sie zunächst intern und extern Meldung erstattet haben und keine Maßnahmen ergriffen wurden oder wenn eine unmittelbare Gefahr für das öffentliche Interesse, die Gefahr von Repressalien besteht.

Sie sind vor jeglicher Form von Repressalien (Kündigung, Herabstufung, Einschüchterung) geschützt und erhalten Zugang zu unterstützenden Maßnahmen (Beratung, Prozesskostenhilfe) sowie Zugang zu Abhilfemaßnahmen (Rechtsschutz, Haftungsausschluss für Verstoß gegen Geheimhaltungsvereinbarungen).

Ziele

Geschützt werden


Hinweisgeber

Personen, die Hinweisgebern helfen

Personen, die mit den Hinweisgebern in Verbindung stehen

Die Richtlinie gilt für Meldungen über

Verstöße gegen Vorschriften in den folgenden Bereichen:
  • Öffentliches Auftragswesen
  • Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte
  • Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • Produktsicherheit und -konformität
  • Verkehrssicherheit
  • Umweltschutz
  • Strahlenschutz und kerntechnische Sicherheit
  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit
  • Tiergesundheit und Tierschutz
  • Öffentliche Gesundheit
  • Verbraucherschutz
  • Schutz der Privatsphäre
Verstöße mit Auswirkungen auf die finanziellen Interessen der EU
Verstöße gegen Binnenmarktvorschriften (Verstöße gegen EU-Wettbewerbsrecht und staatliche Beihilfen; Verstöße gegen nationales Körperschaftssteuerrecht

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