Übersicht rechtliche Rahmenbedingungen des Green Deals

Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe

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Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe

Die Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge für Bau-, Liefer-, und Dienstleistungen durch staatliche Auftraggeber oberhalb bestimmter EU-Schwellenwerte und ersetzt dabei die frühere Richtlinie 2004/18/EG. Sie macht die elektronische Vergabe verpflichtend und schließt ökologische und auch soziale Aspekte mit in die Auftragsvergabe ein.

Die für öffentliche Aufträge geltenden Vorschriften müssen bei Übersteigung folgender Schwellenwerte eingehalten werden.

Ziele

Transparenz, Wettbewerb und Gleichbehandlung stärken Gleichbehandlung im Binnenmarkt stärken und KMU den Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtern




Schwellenwerte
5 538 000 EUR
öffentliche Bauaufträge
143 000 EUR
Aufträge von zentralen Regierungsbehörden
221 000 EUR
Aufträge von subzentralen öffentlichen Auftraggebern und Regierungsbehörden
750 000 EUR
Aufträge für soziale und andere besondere Dienstleistungen

Vergabekriterien

Der Auftrag wird an das wirtschaftlich günstigste Angebot vergeben, welches auf der Grundlage des günstigsten Preises oder des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses ermittelt wird. Faktoren wie die Kostenwirksamkeit insgesamt, technische Qualität, soziale und umweltbezogene Aspekte sowie Handels- und Lieferbedingungen werden berücksichtigt.

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