Die Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge für Bau-, Liefer-, und Dienstleistungen durch staatliche Auftraggeber oberhalb bestimmter EU-Schwellenwerte und ersetzt dabei die frühere Richtlinie 2004/18/EG. Sie macht die elektronische Vergabe verpflichtend und schließt ökologische und auch soziale Aspekte mit in die Auftragsvergabe ein. Die für öffentliche Aufträge geltenden Vorschriften müssen bei Übersteigung folgender Schwellenwerte eingehalten werden.
VergabekriterienDer Auftrag wird an das wirtschaftlich günstigste Angebot vergeben, welches auf der Grundlage des günstigsten Preises oder des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses ermittelt wird. Faktoren wie die Kostenwirksamkeit insgesamt, technische Qualität, soziale und umweltbezogene Aspekte sowie Handels- und Lieferbedingungen werden berücksichtigt.