Die digitale Umstetzung der europäischen Nachhaltigkeitsbemühungen im "Green Deal" basiert auf dem neuen digitalen Produktpass, der künftig beinahe alle Produkte über ihren Lebenszyklus begleiten wird.
Produkte, deren Kreislauftauglichkeit, Reparierbarkeit, Wiederverwendbarkeit und der Recyclingfähigkeit ihrer Komponenten nicht mit einem digitalen Produktpass nachgewiesen werden, dürfen künftig in der Europäischen Union nicht mehr verkauft werden.
Diese hohen Dokumentationsanforderungen werden entsprechend der neuen europäischen Ökodesignverordnung produktgruppenspezifisch bereits ab Ende 2027 gültig, im Bauwesen schreibt die letztgültige Fassung der neuen Bauprodukteverordnung den digitalen Produktpass zum Teil ab 2028 zwingend vor. Zur Umsetzung ist eine digitale Infrastruktur erforderlich, deren Standardisierung von der Europäischen Kommission an die CEN/CENELEC JTC 24 beauftragt ist, umzusetzen bis Ende 2025.
Die Leitung der wesentliche Arbeitsgruppe JTC 24 WG 4 mit fast 100 Experten wurde nun an den österreichischen Delegierten Otto Handle übertragen, der die Thematik der Digitalisierung im Bauwesen seit vielen Jahren mitgestaltet und beabsichtigt, entsprechend dem Auftrag der Union auch die Interessen der vielen österreichischen KMU-Betriebe im Bauwesen zu berücksichtigen. Unterstüzt wird Handle durch professionellen Standardisierungssupport von Austrian Standards International, dem deutschen Co-Convenor Richard Merkel und dem Umweltschutzministerium BMK.
Im Folgenden finden Sie verschiedene Presseberichte zum Thema Green Deal. Wir freuen uns über die
Aufmerksamkeit, die dieses wichtige und aktuelle Thema in den Medien erfährt.
Was gibt es Neues?
02/2025: VBÖ: "Green Deal" in der Baustoffwirtschaft digital umsetzen
Der VBÖ hat im letzten Jahr in mehreren Webinaren über die Themen berichtet, die die gesamte Branche vor neuen Aufgaben stellen und auch in naher Zukunft weiter fordern werden.
01/2025: Climate Lab: Daten für die Kreislaufwirtschaft
Am 18. Dezember 2024 ist die neue Bauproduktenverordnung in Kraft getreten. Die Anlehnung bringt an die Ökodesignverordnung einige Digitalisierungsaufgaben mit sich - und erhöht damit die Kreislauffähigkeit von Bauprodukten.
Welche Auswirkungen die neuen Regelungen der Leistungserklärungen (Declaration of Performance and Conformity) in der neuen Bauproduktenverordnung haben, wie Hersteller damit umgehen müssen und welche Vorteile die Maschinenlesbarkeit mit sich bringt.
12/2024: SOLID: Wie der Green Deal dem Baustoffhandel zum Zukunftsgeschäft verhilft
Ein Webinar des VBÖ klärte über die Herausforderungen und Chancen auf, welche die vom europäischen "Green Deal" verlangte Transformierung zur Kreislaufwirtschafft bereithält.
Im Fokus des Webinars des Verbandes der Baustoffhändler Österreichs standen die Auswirkungen des europäischen Green Deals auf den Baustoffhandel, insbesondere die Umstellung auf eine Kreislaufwirtschaft mit verstärkter Nutzung von Sekundärstoffen.
DIGITALISIERUNG. Warum und wie digitale Kooperation Nachhaltigkeitsnachweise für Bauprojekte ermöglicht, erklärt Otto Handle hier an einem Kooperationsprojekt!
Seit 2019 ist auf der Welt kein Stein auf dem anderen geblieben - das gilt auch für die europäische Umweltschutz-Gesetzgebung und ihre Auswirkungen auf die Bauwirtschaft. Otto Handle analysiert die aktuelle Lage und die mittelfristigen Perspektiven.
Die digitale Umstetzung der europäischen Nachhaltigkeitsbemühungen im "Green Deal" basiert auf dem neuen digitalen Produktpass, der künftig beinahe alle Produkte über ihren Lebenszyklus begleiten wird.
Der DPP wird als zentrale, dauerhafte Informationseinheit viele Produkte über deren gesamten Lebenszyklus begleiten und Nachhaltigkeitsinformationen liefern.