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KRAISBAU als Grundstein für eine
Zirkuläre Baubranche
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Kärntner Sanierungseuro 2026
Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen, Austausch von Heizsystemen, Maßnahmen für barrierefreies Wohnen oder der Erwerb von Altobjekten.
Wer kann die Förderung beantragen?
Natürliche Personen, die
Eigentümer*innen des Gebäudes sind
Bauberechtigte
Wohnungsinhaber*innen
Was wird gefördert?
Sanierungsmaßnahmen des Eigenheims zur Einsparung von Energie,
Austausch von Heizsystemen,
Maßnahmen für barrierefreies Wohnen (Eigenheime oder Wohnungen in einem mehrgeschossigen Wohnbau oder
der Erwerb von Altobjekten mit höchstens zwei Wohnungen.
Wie hoch ist die Förderung?
Verschiedene Förderungen mit unterschiedlichen Boni, genauere Informationen: https://portal.ktn.gv.at/Forms/Download/BW524
Weitere Informationen
Förderanträge über das online-Antragsportal www.wohnbau.ktn.gv.at