Zirkuläre Baubranche

KRAISBAU als Grundstein für eine

Zirkuläre Baubranche

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Luftreinhaltungsförderung

Förderung für die Luftreinhaltung


Wer kann die Förderung beantragen?

  • Unternehmen
  • Sonstige unternehmerisch tätige Organisationen
  • Vereine
  • Konfessionelle Einrichtungen


Was wird gefördert?

  • Primärmaßnahmen: Vermeidung von luftverunreinigenden Stoffen
  • Sekundärmaßnahmen: größtmögliche Verringerung von luftverunreinigenden Stoffen
  • Reduktion von Staubemissionen
  • Fassung und Behandlung von diffusen Staubemissionen
  • Verbesserung von Filteranlagen (Biomasseanlagen)
  • Ausstattung und Nachrüstung von Abgasnachbehandlungssystem

Wie hoch ist die Förderung?

  • Staubreduzierende Maßnahmen: 25 % der Förderungsbasis (max. 30.000 €)
  • Partikelfilter: 2.500 € je Partikelfilter (max. 30 % der förderungsfähigen Kosten)


Weitere Informationen

ufi_standardfall_infoblatt_luft_pri_sek.pdf