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KRAISBAU als Grundstein für eine
Zirkuläre Baubranche
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Luftreinhaltungsförderung
Förderung für die Luftreinhaltung
Wer kann die Förderung beantragen?
Unternehmen
Sonstige unternehmerisch tätige Organisationen
Vereine
Konfessionelle Einrichtungen
Was wird gefördert?
Primärmaßnahmen: Vermeidung von luftverunreinigenden Stoffen
Sekundärmaßnahmen: größtmögliche Verringerung von luftverunreinigenden Stoffen
Reduktion von Staubemissionen
Fassung und Behandlung von diffusen Staubemissionen
Verbesserung von Filteranlagen (Biomasseanlagen)
Ausstattung und Nachrüstung von Abgasnachbehandlungssystem
Wie hoch ist die Förderung?
Staubreduzierende Maßnahmen: 25 % der Förderungsbasis (max. 30.000 €)
Partikelfilter: 2.500 € je Partikelfilter (max. 30 % der förderungsfähigen Kosten)
Weitere Informationen
ufi_standardfall_infoblatt_luft_pri_sek.pdf