Zirkuläre Baubranche

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Erneuerbare Prozessenergie

Die Förderung unterstützt Unternehmen bei der Umstellung auf erneuerbare Energien in Produktionsprozessen, um fossile Brennstoffe durch klimafreundliche Alternativen zu ersetzen.


Wer kann die Förderung beantragen?

  • Unternehmen
  • Vereine
  • Konfessionelle Einrichtungen
  • Sonstige unternehmerisch tätige Organisationen


Was wird gefördert?

  • Gefördert werden Investitionen zur Umstellung bzw. Umrüstung von Produktionsanlagen und -prozessen auf erneuerbare Energieträger, einschließlich Ökostrom, sowie die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie in bestehenden Anlagen.
  • Beispiele für förderungsfähige Maßnahmen:
    • Umrüstung von Prozessen zur Direktwärmeübertragung (z. B. Umformungsprozesse, Schmelzen)
    • Prozessintegrierte Brenner/Feuerungsanlagen zum Einsatz erneuerbarer Energieträger
    • Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene fossile Feuerungsanlagen und zugehörige Tankanlagen
    • Bei Umstellung auf Ökostrom: notwendige Aufrüstung/Verstärkung von Zuleitungen und Transformatoren im Eigentum des Förderungswerbers
  • Neben den Anlagenkosten werden auch Planungskosten (bis max. 10 % der materiellen Investitionskosten) und Montagekosten als förderungsfähige Kosten anerkannt

Wie hoch ist die Förderung?

  • Förderquote: Bis zu 30 % der umweltrelevanten Investitionskosten
  • Erhöhte Fördersätze:
    • Kleinbetriebe: +20 %
    • Mittlere Betriebe: +10 %
  • Max. Förderung: Bis zu 6 Mio. € pro Projekt

  • Kriterien

    • Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen.


    Weitere Informationen

    Erneuerbare Prozessenergie - WKO

    Antragstellung

    Umstellung auf erneuerbare Prozessenergie (eet_prozess)