Zirkuläre Baubranche

KRAISBAU als Grundstein für eine

Zirkuläre Baubranche

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Verdichtung Wärmeverteilnetze

Die Förderung unterstützt die Erweiterung bestehender Fernwärmeleitungen, indem bis zu 25 zusätzliche Abnehmeranschlüsse an erneuerbare Wärmequellen wie Biomasse oder Geothermie gefördert werden.


Wer kann die Förderung beantragen?

  • Unternehmen
  • Sonstige unternehmerisch tätige Organisationen
  • Vereine
  • Konfessionelle Einrichtungen


Was wird gefördert?

  • Gefördert wird der Anschluss von bis zu 25 Abnehmern mit maximal 100 kW Nennwärmeleistung je Übergabestation. Anerkannt werden Kosten für Anlagenteile, die sich im Eigentum des Förderwerbers befinden und für den Anschluss an ein Fernwärmenetz erforderlich sind:
    • Übergabestation
    • Rohrleitungen
    • Grabungsarbeiten
    • Erforderliche Planungs- und Montagearbeiten

Wie hoch ist die Förderung?

  • Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss in Form einer „De-minimis“-Beihilfe vergeben. Die Höhe richtet sich nach der Größe des Abnehmeranschlusses:
    • Bis 50 kW Nennwärmeleistung je Übergabestation: 4.000 €
    • Über 50 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung je Übergabestation: 6.000 € Umweltförderung
  • Die Förderung ist mit 35 % der Investitionskosten begrenzt.

Kriterien

  • Die Antragstellung muss nach der Umsetzung der Maßnahme erfolgen.
  • Das Rechnungsdatum für die Schlussrechnung der Hauptanlagenteile darf nicht mehr als sechs Monate zurückliegen.
  • Die geförderten Anlagenteile müssen sich im Eigentum des Förderwerbers befinden.
  • Gefördert wird der Anschluss von bis zu 25 Abnehmern mit maximal 100 kW Nennwärmeleistung je Übergabestation.


Weitere Informationen

Verdichtung Wärmeverteilnetze | Umweltförderung
Verdichtung Wärmeverteilnetze - WKO

Antragstellung

Verdichtung Wärmeverteilnetze | Umweltförderung