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KRAISBAU als Grundstein für eine
Zirkuläre Baubranche
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(beendet) Förderung für Gebäude-Automatisierung
Gefördert wird die Implementierung von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Gebäudeautomatisierungs- und Steuerungssystemen in bestehenden Gebäuden mit überwiegend betrieblicher Nutzung.
Wer kann die Förderung beantragen?
Betriebe
Unternehmerisch tätige Organisationen
Juristische Personen öffentlichen Rechts (z. B. Gebietskörperschaften, Universitäten, Sozialversicherungen)
Vereine
Konfessionelle Einrichtungen
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen zur Implementierung von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) sowie Gebäudeautomatisierungs- und Steuerungssystemen (BACS), insbesondere:
Dienstleistungen für Planung und Konzeptionierung der Leittechnik (max. 15 % der Gesamtkosten)
Zentrale Leitrechner mit Visualisierung
Sensoren und Aktoren (Pumpen, Verteiler, Ventile, …) in der Peripherie
Einbindung von Datenschnittstellen zu bestehenden Anlagen
Energiezähler
Einmaliger Ankauf von Lizenzen (Software…)
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt
Wie hoch ist die Förderung?
50 €/jährlich eingesparte MWh Energie
Max. 20 % der förderfähigen Investitionskosten
Für große Unternehmen: Max. 15 % der Investitionskosten
Für Nicht-Wettbewerbsteilnehmer*innen: Max. 50 % der Investitionskosten
Maximale Förderhöhe pro Projekt: 4,5 Mio. €
Kriterien
Das Gebäude muss überwiegend betrieblich genutzt werden (Nicht-Wohngebäude).
Die Bruttogeschoßfläche des von der Automatisierung umfassten Gebäudes muss im Bestand mindestens 1.000 m² betragen.
Die Mindestinvestitionskosten für die Gebäudeautomatisierung betragen zumindest 100.000 €.
Für Bildungseinrichtungen liegt diese Grenze bei 50.000 €.
Weitere Informationen
Förderung für Gebäude-Automatisierung - WKO
Antragstellung
Gebäudeautomatisierung für Dienstleistungsgebäude und öffentliche Gebäude (gebaut)