Zirkuläre Baubranche

KRAISBAU als Grundstein für eine

Zirkuläre Baubranche

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Energiegemeinschaften

Eine Fortführung wird angestrebt. Energiegemeinschaften ermöglichen es Bürger*innen, Gemeinden und Unternehmen, gemeinsam erneuerbare Energie zu erzeugen, zu nutzen, zu speichern und zu verkaufen.


Wer kann die Förderung beantragen?

  • Natürliche Personen
  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • KMU
  • Bürgerenergiegemeinschaften (BEG)
  • Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG)


Was wird gefördert?

  • Beratungsleistungen
  • Informationsveranstaltungen
  • Umweltstudien
  • Planungsleistungen
  • Schulungen
  • Vernetzungsmaßnahmen
  • Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen mit innovativem Charakter

Wie hoch ist die Förderung?

  • Bis zu 50 % der Nettokosten
  • Bonus von zusätzlich bis zu 50 % bei tatsächlicher Gründung/Erweiterung binnen sechs Monaten
  • Max. Förderung: 20.000 € (inkl. Bonus)

Kriterien

  • Einsatz unterschiedlicher Erzeugungstechnologien
  • Fokus auf Energiearmut


Weitere Informationen

Energiegemeinschaften