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KRAISBAU als Grundstein für eine
Zirkuläre Baubranche
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Energiegemeinschaften
Eine Fortführung wird angestrebt. Energiegemeinschaften ermöglichen es Bürger*innen, Gemeinden und Unternehmen, gemeinsam erneuerbare Energie zu erzeugen, zu nutzen, zu speichern und zu verkaufen.
Wer kann die Förderung beantragen?
Natürliche Personen
Juristische Personen des öffentlichen Rechts
KMU
Bürgerenergiegemeinschaften (BEG)
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG)
Was wird gefördert?
Beratungsleistungen
Informationsveranstaltungen
Umweltstudien
Planungsleistungen
Schulungen
Vernetzungsmaßnahmen
Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen mit innovativem Charakter
Wie hoch ist die Förderung?
Bis zu 50 % der Nettokosten
Bonus von zusätzlich bis zu 50 % bei tatsächlicher Gründung/Erweiterung binnen sechs Monaten
Max. Förderung: 20.000 € (inkl. Bonus)
Kriterien
Einsatz unterschiedlicher Erzeugungstechnologien
Fokus auf Energiearmut
Weitere Informationen
Energiegemeinschaften