Zirkuläre Baubranche

KRAISBAU als Grundstein für eine

Zirkuläre Baubranche

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Flächenrecycling für Private

Gefördert werden Entwicklungskonzepte zur Wiedernutzung bzw. Untersuchungen des Untergrundes und der bestehenden Bausubstanz.


Wer kann die Förderung beantragen?

  • Privatpersonen
  • natürliche Personen
  • juristische Personen
  • Gemeinden


Was wird gefördert?

Förderungsfähig sind:
  • Erstellung von Entwicklungskonzepten für Flächen/Objekte, einschließlich folgender Maßnahmen:
    • Bedarfserhebungen
    • Machbarkeitsstudien
    • Variantenuntersuchungen
    • Kostenschätzungen
    • Konzepte zu Energieeffizienz, Klimaschutz und Verbesserung des Umweltzustandes
    • Bürger*innenbeteiligung, Befragungen und Information
  • Die Untersuchung des Untergrundes und der Bausubstanz (sofern zweckmäßig für Entwicklungskonzept)
  • Vorbereitung von Maßnahmen, die einen standortbedingten Mehraufwand

Wie hoch ist die Förderung?

  • Entwicklungskonzepte: bis zu 75% der förderungsfähigen Kosten (max. 60.000 Euro)
  • Untersuchungen: bis zu 75% der förderungsfähigen Kosten (max. 50.000 Euro)
  • Vorbereitungen: bis zu 50% der förderungsfähigen Kosten (max. 15.000 Euro)


Weitere Informationen

Förderungsrichtlinien 2022 Flächenrecycling