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KRAISBAU als Grundstein für eine
Zirkuläre Baubranche
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Flächenrecycling für Private
Gefördert werden Entwicklungskonzepte zur Wiedernutzung bzw. Untersuchungen des Untergrundes und der bestehenden Bausubstanz.
Wer kann die Förderung beantragen?
Privatpersonen
natürliche Personen
juristische Personen
Gemeinden
Was wird gefördert?
Förderungsfähig sind:
Erstellung von Entwicklungskonzepten für Flächen/Objekte, einschließlich folgender Maßnahmen:
Bedarfserhebungen
Machbarkeitsstudien
Variantenuntersuchungen
Kostenschätzungen
Konzepte zu Energieeffizienz, Klimaschutz und Verbesserung des Umweltzustandes
Bürger*innenbeteiligung, Befragungen und Information
Die Untersuchung des Untergrundes und der Bausubstanz (sofern zweckmäßig für Entwicklungskonzept)
Vorbereitung von Maßnahmen, die einen standortbedingten Mehraufwand
Wie hoch ist die Förderung?
Entwicklungskonzepte: bis zu 75% der förderungsfähigen Kosten (max. 60.000 Euro)
Untersuchungen: bis zu 75% der förderungsfähigen Kosten (max. 50.000 Euro)
Vorbereitungen: bis zu 50% der förderungsfähigen Kosten (max. 15.000 Euro)
Weitere Informationen
Förderungsrichtlinien 2022 Flächenrecycling