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KRAISBAU als Grundstein für eine
Zirkuläre Baubranche
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Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger
Die Förderung für Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger unterstützt Investitionen in die Errichtung, Erweiterung oder Optimierung von Nahwärmenetzen, die mit erneuerbarer Energie wie Biomasse oder Solarthermie betrieben werden.
Wer kann die Förderung beantragen?
Unternehmen
Sonstige unternehmerisch tätige Organisationen
Was wird gefördert?
Biomasse-Nahwärmeanlagen
Neubau und Ausbau von Wärmeverteilnetzen, die auf Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme basieren
Optimierung von Nahwärmeanlagen
Erneuerung von Kesselanlagen in bestehenden Biomasse-Nahwärmeanlagen
Geothermie-Anlagen
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt 30 % der förderbaren Kosten zzgl. allfällige Zuschläge. Eine gemeinsame Bundes- und Landesförderung im Verhältnis 60:40.
Kriterien
Die Antragstellung sollte vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor der Lieferung, vor dem Baubeginn oder vor jeder anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen.
Mit dem Förderungsantrag wird gleichzeitig eine Förderung aus dem EFRE oder aus dem ELER beantragt.
Weitere Informationen
https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1061290/114391512.pdf
Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger | Umweltförderung
ufi_standardfall_infoblatt_biofern.pdf