Zirkuläre Baubranche

KRAISBAU als Grundstein für eine

Zirkuläre Baubranche

◀ zurück

Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger

Die Förderung für Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger unterstützt Investitionen in die Errichtung, Erweiterung oder Optimierung von Nahwärmenetzen, die mit erneuerbarer Energie wie Biomasse oder Solarthermie betrieben werden.


Wer kann die Förderung beantragen?

  • Unternehmen
  • Sonstige unternehmerisch tätige Organisationen


Was wird gefördert?

  • Biomasse-Nahwärmeanlagen
  • Neubau und Ausbau von Wärmeverteilnetzen, die auf Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme basieren
  • Optimierung von Nahwärmeanlagen
  • Erneuerung von Kesselanlagen in bestehenden Biomasse-Nahwärmeanlagen
  • Geothermie-Anlagen

Wie hoch ist die Förderung?

  • Die Förderung beträgt 30 % der förderbaren Kosten zzgl. allfällige Zuschläge. Eine gemeinsame Bundes- und Landesförderung im Verhältnis 60:40.

Kriterien

  • Die Antragstellung sollte vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor der Lieferung, vor dem Baubeginn oder vor jeder anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen.
  • Mit dem Förderungsantrag wird gleichzeitig eine Förderung aus dem EFRE oder aus dem ELER beantragt.


Weitere Informationen

https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1061290/114391512.pdf
Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger | Umweltförderung
ufi_standardfall_infoblatt_biofern.pdf