Zirkuläre Baubranche

KRAISBAU als Grundstein für eine

Zirkuläre Baubranche

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(beendet) LED-Umstellung für Straßen- und Außenbeleuchtung Sportstätten und Innenbeleuchtung ab 20kW

Die Förderung unterstützt die Umstellung auf energieeffiziente LED-Beleuchtung bei Straßen-, Außen- und Sportstättenbeleuchtung sowie bei Innenbeleuchtungsanlagen.


Wer kann die Förderung beantragen?

  • Unternehmen
  • Sonstige unternehmerisch tätige Organisationen
  • Vereine
  • Konfessionelle Einrichtungen


Was wird gefördert?

  • Beleuchtungsoptimierungen von Straßen- und Außenbeleuchtungsanlagen
  • Beleuchtungsoptimierungen von Sportstätten (Flutlichtanlagen) im Außenbereich
  • Beleuchtungsoptimierungen von Innenbeleuchtungsanlagen ab 20 kW Anschlussleistung
  • Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
    • LED-Leuchten
    • Steuerungselektronik
    • Montageleistungen

Wie hoch ist die Förderung?

Straßen- und Außenbeleuchtung Sportstätten im Außenbereich Innenbeleuchtung ab 20 kW
Förderungssatz 50 €/Lichtpunkt 250 €/Lichtpunkt 400 €/kW Anschlusswert neu
Max. Förderung 15 % der umweltrelevanten Investitionskosten begrenzt. Förderungsobergrenze pro Projekt: max. 4,5 Mio. €
Zuschlagsmöglichkeiten 20 €/Lichtpunkt Zuschlag für situative Beleuchtung 50 €/Lichtpunkt Zuschlag für nutzungsgerechte Steuerung 100 €/kW Zuschlag für Lichtsteuerung

Kriterien

  • Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen.


Weitere Informationen

UFI_Standardfall_Infoblatt_LED.pdf

Antragstellung

LED-Umstellung für Straßen- und Außenbeleuchtung, Sportstätten und Innenbeleuchtung ab 20kW | Umweltförderung