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KRAISBAU als Grundstein für eine
Zirkuläre Baubranche
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(beendet) LED-Umstellung für Straßen- und Außenbeleuchtung Sportstätten und Innenbeleuchtung ab 20kW
Die Förderung unterstützt die Umstellung auf energieeffiziente LED-Beleuchtung bei Straßen-, Außen- und Sportstättenbeleuchtung sowie bei Innenbeleuchtungsanlagen.
Wer kann die Förderung beantragen?
Unternehmen
Sonstige unternehmerisch tätige Organisationen
Vereine
Konfessionelle Einrichtungen
Was wird gefördert?
Beleuchtungsoptimierungen von Straßen- und Außenbeleuchtungsanlagen
Beleuchtungsoptimierungen von Sportstätten (Flutlichtanlagen) im Außenbereich
Beleuchtungsoptimierungen von Innenbeleuchtungsanlagen ab 20 kW Anschlussleistung
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
LED-Leuchten
Steuerungselektronik
Montageleistungen
Wie hoch ist die Förderung?
Straßen- und Außenbeleuchtung
Sportstätten im Außenbereich
Innenbeleuchtung ab 20 kW
Förderungssatz
50 €/Lichtpunkt
250 €/Lichtpunkt
400 €/kW Anschlusswert neu
Max. Förderung
15 % der umweltrelevanten Investitionskosten begrenzt.
Förderungsobergrenze pro Projekt: max. 4,5 Mio. €
Zuschlagsmöglichkeiten
20 €/Lichtpunkt Zuschlag für situative Beleuchtung
50 €/Lichtpunkt Zuschlag für nutzungsgerechte Steuerung
100 €/kW Zuschlag für Lichtsteuerung
Kriterien
Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen.
Weitere Informationen
UFI_Standardfall_Infoblatt_LED.pdf
Antragstellung
LED-Umstellung für Straßen- und Außenbeleuchtung, Sportstätten und Innenbeleuchtung ab 20kW | Umweltförderung