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KRAISBAU als Grundstein für eine
Zirkuläre Baubranche
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LED-Systeme im Innenbereich unter 20 kW
Die Förderung unterstützt die Umstellung von konventionellen Beleuchtungsanlagen auf energieeffiziente LED-Technologie in bestehenden, betrieblich genutzten Gebäuden.
Wer kann die Förderung beantragen?
Unternehmen
Unternehmerisch tätige Organisationen
Vereine
Konfessionelle Einrichtungen
Was wird gefördert?
Umstellung von konventionellen Beleuchtungsanlagen auf neue LED-Systeme in bestehenden, betrieblich genutzten Gebäuden
Zusätzliche Installation von Lichtsteuerungssystemen
Förderungsfähige Kosten setzen sich aus den Kosten für LED-Systeme sowie für Planung und Montage zusammen
Förderungsfähig sind:
LED-Leuchten
Montagerelevante Kabel und Leitungen
Rohr- und Tragsysteme
Schalt- und Steckgeräte
Automatisierte Steuerung
Wie hoch ist die Förderung?
500 €/kW Anschlussleistung
Bonus von 100 €/kW Anschlussleistung bei gleichzeitiger Umsetzung einer Lichtsteuerung
Die Förderung ist mit 30 % der Investitionskosten begrenzt
Kriterien
Die Antragstellung kann erst nach Umsetzung der Maßnahmen erfolgen, das Rechnungsdatum der Hauptleistung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als sechs Monate zurückliegen.
Die LED-Systeme müssen die CE-Kennzeichnung aufweisen.
Die Förderung wird als De-minimis Beihilfe ausbezahlt.
Weitere Informationen
UFI_Pauschalen_Infoblatt_LED_PAU.pdf
Antragstellung
LED