Zirkuläre Baubranche

KRAISBAU als Grundstein für eine

Zirkuläre Baubranche

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LED-Systeme im Innenbereich unter 20 kW

Die Förderung unterstützt die Umstellung von konventionellen Beleuchtungsanlagen auf energieeffiziente LED-Technologie in bestehenden, betrieblich genutzten Gebäuden.


Wer kann die Förderung beantragen?

  • Unternehmen
  • Unternehmerisch tätige Organisationen
  • Vereine
  • Konfessionelle Einrichtungen


Was wird gefördert?

  • Umstellung von konventionellen Beleuchtungsanlagen auf neue LED-Systeme in bestehenden, betrieblich genutzten Gebäuden
  • Zusätzliche Installation von Lichtsteuerungssystemen
  • Förderungsfähige Kosten setzen sich aus den Kosten für LED-Systeme sowie für Planung und Montage zusammen
  • Förderungsfähig sind:
    • LED-Leuchten
    • Montagerelevante Kabel und Leitungen
    • Rohr- und Tragsysteme
    • Schalt- und Steckgeräte
    • Automatisierte Steuerung

Wie hoch ist die Förderung?

  • 500 €/kW Anschlussleistung
  • Bonus von 100 €/kW Anschlussleistung bei gleichzeitiger Umsetzung einer Lichtsteuerung
  • Die Förderung ist mit 30 % der Investitionskosten begrenzt

Kriterien

  • Die Antragstellung kann erst nach Umsetzung der Maßnahmen erfolgen, das Rechnungsdatum der Hauptleistung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als sechs Monate zurückliegen.
  • Die LED-Systeme müssen die CE-Kennzeichnung aufweisen.
  • Die Förderung wird als De-minimis Beihilfe ausbezahlt.


Weitere Informationen

UFI_Pauschalen_Infoblatt_LED_PAU.pdf

Antragstellung

LED