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KRAISBAU als Grundstein für eine
Zirkuläre Baubranche
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Kreislaufwirtschaft
Förderung von Investitionen in nachhaltige Produktgestaltung, Recyclingtechnologien und ressourcenschonende Geschäftsmodelle.
Wer kann die Förderung beantragen?
Natürlichen Personen
Juristischen Personen
Personengesellschaften
Was wird gefördert?
Investitionen, Planungsaufwände und immaterielle Maßnahmen von Projekten in diesen Aktionsfeldern:
Zirkuläres Design
Nachhaltige Geschäftsmodelle
Sortierung von getrennt angefallenen oder getrennt gesammelten Abfällen (inkl. Spenden)
Wiederverwendung (Reuse), Refurbishment und Vorbereitung zur Wiederverwendung
Recycling und sonstige stoffliche Verwertung von Abfällen
Wie hoch ist die Förderung?
Bei Wettbewerbsteilnehmenden:
De-minimis-Regelung anwendbar
80 % der förderfähigen Kosten
Kleine Unternehmen
50 % der förderfähigen Kosten
Mittlere Unternehmen
40 % der förderfähigen Kosten
Große Unternehmen
30 % der förderfähigen Kosten
Nicht-Wettbewerbsteilnehmende: 80 % der förderfähigen Kosten
Weitere Informationen
Benötigte Unterlagen
Vorhabensbeschreibung
Gesamtansicht bzw. Pläne des Vorhabens
Behördliche Genehmigungen bzw. Bescheide
Angebote und Kostenvoranschläge
Vollständige und nachvollziehbare Kostenaufstellung
Bericht des Kreditinstituts (mehr als 500.000 €)
Für Zirkuläres Design: Darstellung des Umwelteffekts
Kreislaufwirtschaft allgemein | Umweltförderung
Infoblatt_KLW2025.pdf
Antragstellung
www.meinefoerderung.at/soeb
www.meinefoerderung.at/kreislauf
www.meinefoerderung.at/verbrennung