Zirkuläre Baubranche

KRAISBAU als Grundstein für eine

Zirkuläre Baubranche

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Kreislaufwirtschaft

Förderung von Investitionen in nachhaltige Produktgestaltung, Recyclingtechnologien und ressourcenschonende Geschäftsmodelle.


Wer kann die Förderung beantragen?

  • Natürlichen Personen
  • Juristischen Personen
  • Personengesellschaften


Was wird gefördert?

  • Investitionen, Planungsaufwände und immaterielle Maßnahmen von Projekten in diesen Aktionsfeldern:
    • Zirkuläres Design
    • Nachhaltige Geschäftsmodelle
    • Sortierung von getrennt angefallenen oder getrennt gesammelten Abfällen (inkl. Spenden)
    • Wiederverwendung (Reuse), Refurbishment und Vorbereitung zur Wiederverwendung
    • Recycling und sonstige stoffliche Verwertung von Abfällen

Wie hoch ist die Förderung?

Bei Wettbewerbsteilnehmenden:
De-minimis-Regelung anwendbar 80 % der förderfähigen Kosten
Kleine Unternehmen 50 % der förderfähigen Kosten
Mittlere Unternehmen 40 % der förderfähigen Kosten
Große Unternehmen 30 % der förderfähigen Kosten

Nicht-Wettbewerbsteilnehmende: 80 % der förderfähigen Kosten


Weitere Informationen

Benötigte Unterlagen

  • Vorhabensbeschreibung
  • Gesamtansicht bzw. Pläne des Vorhabens
  • Behördliche Genehmigungen bzw. Bescheide
  • Angebote und Kostenvoranschläge
  • Vollständige und nachvollziehbare Kostenaufstellung
  • Bericht des Kreditinstituts (mehr als 500.000 €)
  • Für Zirkuläres Design: Darstellung des Umwelteffekts
Kreislaufwirtschaft allgemein | Umweltförderung
Infoblatt_KLW2025.pdf

Antragstellung

www.meinefoerderung.at/soeb
www.meinefoerderung.at/kreislauf
www.meinefoerderung.at/verbrennung