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KRAISBAU als Grundstein für eine
Zirkuläre Baubranche
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Reparaturbonus für Privatpersonen
Der Reparaturbonus in Österreich unterstützt Privatpersonen bei der Reparatur von Elektrogeräten und Fahrrädern, indem er 50 % der Reparaturkosten bis zu 200 € übernimmt.
Achtung:
Momentan ausgesetzt, Wiederaufnahme Ende 2025 erwartet.
Wer kann die Förderung beantragen?
Privatpersonen (mit Wohnsitz in Österreich)
Was wird gefördert?
Als förderungsfähig gelten Geräte aus folgenden Kategorien:
Haushaltsgeräte
Gartengeräte und Werkzeug
Körper, Fitness und Gesundheit
Musikinstrumente und Musikausrüstung
Computer- und Bürobedarf
Autozubehör
Smartphone, Handy und Uhren
Unterhaltungselektronik und Spielzeug
Überwachungs- und Sicherheitstechnik
Tierbedarf und Insektenschutz
Baby- und Kinderartikel
Und für folgende Fahrräderkategorien:
Fahrräder
Elektrofahrräder und ähnliche Elektrofahrgeräte
Fahrradanhänger
Die vollständige Liste finden Sie unter:
Geräteliste
Wie hoch ist die Förderung?
50 % des förderungsfähigen Rechnungsbeitrages (inkl. MWSt.)
Max. 200 € für eine Reparatur, Service- oder Wartungsleistung
Max. 30 € für einen Kostenvoranschlag
Kriterien
Ein Bon kann ausschließlich für EINE Reparatur, Service- oder Wartungsleistung genutzt werden. Wenn er eingelöst wurde, kann ein weiterer Bon beantragt und für ein weiteres Gerät oder Fahrrad genutzt werden.
Folgende Kosten werden für die Berechnung der Förderungshöhe berücksichtigt: Arbeitszeit, Materialkosten, Versandkosten (Material und Ersatzteilbestellungen), Arbeitszeit für Erstellung des Kostenvoranschlags.
Partnerbetriebe
Weitere Informationen
Für Privatpersonen | Reparaturbonus
Unter
Für Privatpersonen | Reparaturbonus
auf den Button „Reparaturbon erstellen“ klicken.
Reparaturbon herunterladen, digital speichern oder ausdrucken.
Einlösen beim Partnerbetrieb, bezahlen des Rechnungsbetrags. Der Partnerbetrieb reicht die Förderung ein.
Die Auszahlung erfolgt auf das bei der Erstellung angegebene Bankkonto.