Zirkuläre Baubranche

KRAISBAU als Grundstein für eine

Zirkuläre Baubranche

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Solaranlagen zur Kühlung

Das Förderprogramm für Solaranlagen fördert die Errichtung von thermischen Solaranlagen mit einer Bruttokollektorfläche ab 100 m² oder Anlagen zum Antrieb von Kühlanlagen.


Wer kann die Förderung beantragen?

Österreichische Gemeinden,
  • wenn sich das Bundesland finanziell am Förderprojekt beteiligt.


Was wird gefördert?

  • Solaranlagen mit ≥ 100 m² Bruttokollektorfläche für:
    • Warmwasserbereitung
    • Raumheizung
    • Prozesswärme
  • Solaranlagen (unabhängig von Kollektorfläche) für den Antrieb von Kühlanlagen
  • Auch Planung und Montage werden als förderungsfähige Kosten anerkannt

Wie hoch ist die Förderung?

  • Der Förderungssatz beträgt 12 % der Förderungsbasis, max. 1.500 € pro eingesparter Tonne CO².
  • Die Förderungsobergrenze liegt bei max. 4,5 Millionen €.


Weitere Informationen

Benötigte Unterlagen

  • Technische Beschreibung der Maßnahme inkl. Projektzeitplan und Anlagenschema
  • Monatliche Ertragsprognose der Solaranlage
  • Prüfbericht (ÖNORM, DIN oder ISO)
  • Angebote bzw. Kostenvoranschläge oder Kostenschätzungen
  • Bescheide für Bau und Betrieb der Anlage
  • Bericht des Kreditinstituts bei Investitionsvolumen über 500.000€


Solaranlagen zur Kühlung | Umweltförderung
UFI_Standardfall_Infoblatt_SOLAR_Gemeinden.pdf