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KRAISBAU als Grundstein für eine
Zirkuläre Baubranche
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Solaranlagen zur Kühlung
Das Förderprogramm für Solaranlagen fördert die Errichtung von thermischen Solaranlagen mit einer Bruttokollektorfläche ab 100 m² oder Anlagen zum Antrieb von Kühlanlagen.
Wer kann die Förderung beantragen?
Österreichische Gemeinden,
wenn sich das Bundesland finanziell am Förderprojekt beteiligt.
Was wird gefördert?
Solaranlagen mit ≥ 100 m² Bruttokollektorfläche für:
Warmwasserbereitung
Raumheizung
Prozesswärme
Solaranlagen (unabhängig von Kollektorfläche) für den Antrieb von Kühlanlagen
Auch Planung und Montage werden als förderungsfähige Kosten anerkannt
Wie hoch ist die Förderung?
Der Förderungssatz beträgt 12 % der Förderungsbasis, max. 1.500 € pro eingesparter Tonne CO².
Die Förderungsobergrenze liegt bei max. 4,5 Millionen €.
Weitere Informationen
Benötigte Unterlagen
Technische Beschreibung der Maßnahme inkl. Projektzeitplan und Anlagenschema
Monatliche Ertragsprognose der Solaranlage
Prüfbericht (ÖNORM, DIN oder ISO)
Angebote bzw. Kostenvoranschläge oder Kostenschätzungen
Bescheide für Bau und Betrieb der Anlage
Bericht des Kreditinstituts bei Investitionsvolumen über 500.000€
Solaranlagen zur Kühlung | Umweltförderung
UFI_Standardfall_Infoblatt_SOLAR_Gemeinden.pdf