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KRAISBAU als Grundstein für eine
Zirkuläre Baubranche
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Solaranlagen ≥ 100 m²
Wer kann die Förderung beantragen?
Alle Unternehmen und sonstige unternehmerische tätige Organisationen
Vereine
Konfessionelle Einrichtungen
Was wird gefördert?
Solaranlagen mit ≥ 100 m² Bruttokollektorfläche für:
Warmwasserbereitung
Raumheizung
Prozesswärme
Solaranlagen (unabhängig von Kollektorfläche) für den Antrieb von Kühlanlagen
Auch Planung und Montage werden als förderungsfähige Kosten anerkannt
Wie hoch ist die Förderung?
Förderungsbasis
Förderungsfähige Kosten der Umweltinvestition
Förderungssatz
20 % der Förderungsbasis
Max. Förderung
1.500 € pro eingesparter Tonne CO²
Förderungsobergrenze pro Projekt: 4,5 Millionen €
Zuschlagsmöglichkeiten
5 % (max. 10.000 €) – EMAS zertifizierte Unternehmen
Weitere Informationen
Benötigte Unterlagen
Technische Beschreibung inkl. Projektzeitplan und Anlagenschema
Monatliche Ertragsprognose der Anlage
Prüfbericht (ÖNORM, DIN oder ISO)
Angebote bzw. Kostenvoranschläge oder Kostenschätzungen
Bescheide für Bau und Betrieb der Anlage
Bericht des Kreditinstituts bei Investitionsvolumen über 500.000 €
Solaranlagen ≥ 100 qm | Umweltförderung
UFI_Standardfall_Infoblatt_SOLAR.pdf
Kommunalkredit Public Consulting