Zirkuläre Baubranche

KRAISBAU als Grundstein für eine

Zirkuläre Baubranche

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Solaranlagen ≥ 100 m²



Wer kann die Förderung beantragen?

  • Alle Unternehmen und sonstige unternehmerische tätige Organisationen
  • Vereine
  • Konfessionelle Einrichtungen


Was wird gefördert?

  • Solaranlagen mit ≥ 100 m² Bruttokollektorfläche für:
    • Warmwasserbereitung
    • Raumheizung
    • Prozesswärme
  • Solaranlagen (unabhängig von Kollektorfläche) für den Antrieb von Kühlanlagen
  • Auch Planung und Montage werden als förderungsfähige Kosten anerkannt

Wie hoch ist die Förderung?

Förderungsbasis Förderungsfähige Kosten der Umweltinvestition
Förderungssatz 20 % der Förderungsbasis
Max. Förderung 1.500 € pro eingesparter Tonne CO²
Förderungsobergrenze pro Projekt: 4,5 Millionen €
Zuschlagsmöglichkeiten 5 % (max. 10.000 €) – EMAS zertifizierte Unternehmen


Weitere Informationen

Benötigte Unterlagen

  • Technische Beschreibung inkl. Projektzeitplan und Anlagenschema
  • Monatliche Ertragsprognose der Anlage
  • Prüfbericht (ÖNORM, DIN oder ISO)
  • Angebote bzw. Kostenvoranschläge oder Kostenschätzungen
  • Bescheide für Bau und Betrieb der Anlage
  • Bericht des Kreditinstituts bei Investitionsvolumen über 500.000 €


Solaranlagen ≥ 100 qm | Umweltförderung
UFI_Standardfall_Infoblatt_SOLAR.pdf
Kommunalkredit Public Consulting