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KRAISBAU als Grundstein für eine
Zirkuläre Baubranche
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Solaranlagen <100 m²
Die Förderung unterstützt die Umstellung von konventionellen Beleuchtungsanlagen auf energieeffiziente LED-Technologie in bestehenden, betrieblich genutzten Gebäuden.
Wer kann die Förderung beantragen?
Alle Unternehmen und sonstige unternehmerische tätige Organisationen
Vereine
Konfessionelle Einrichtungen
Was wird gefördert?
Die Neuerrichtung und Erneuerung von thermischen Solaranlagen mit weniger als 100m² Bruttokollektorfläche zur Warmwasserbereitung, Raumheizung und Prozesswärme. Die Kollektoren müssen über eine Typenprüfung nach EN 12975 verfügen
Förderungsfähige Anlagen(teile) wären zum Beispiel:
Neue Solaranlage inklusive Verrohrung
Pumpengruppe, Wärmespeicher, Luftkollektoren
Planung und Montage als auch Demontage- und Entsorgungskosten sind auch förderungsfähige Kosten
Wie hoch ist die Förderung?
Pauschale
≤ 150 €/m² bei Standardkollektoren
≤ 195 €/m² bei Vakuumkollektoren
≤ 125 €/m² Luftkollektoren
Zuschlagsmöglichkeiten
≤ +10/m² - für Solaranlagen mit österreichischen Umweltzeichen
≤ +10/m² - bei gleichzeitger Umsetzung einer Holzheizung
Die Förderung ist mit 30 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt.
Weitere Informationen
Benötigte Unterlagen
Kopie des amtlichen Lichtbildausweises des*der Antragsteller*in
Unterzeichnetes
Formular zur Förderungsabrechnung
Rechnungskopien für die förderfähigen Kosten
Bei Contracting oder Leasing: Vertrag und Nachweis über bereits bezahlte Raten
UFI_Infoblatt_Solaranlagen_PAU.pdf
Solaranlagen < 100 qm | Umweltförderung
Kommunalkredit Public Consulting
Für Tirol:
tirol infoblatt.pdf