Zirkuläre Baubranche

KRAISBAU als Grundstein für eine

Zirkuläre Baubranche

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Solaranlagen <100 m²

Die Förderung unterstützt die Umstellung von konventionellen Beleuchtungsanlagen auf energieeffiziente LED-Technologie in bestehenden, betrieblich genutzten Gebäuden.


Wer kann die Förderung beantragen?

  • Alle Unternehmen und sonstige unternehmerische tätige Organisationen
  • Vereine
  • Konfessionelle Einrichtungen


Was wird gefördert?

  • Die Neuerrichtung und Erneuerung von thermischen Solaranlagen mit weniger als 100m² Bruttokollektorfläche zur Warmwasserbereitung, Raumheizung und Prozesswärme. Die Kollektoren müssen über eine Typenprüfung nach EN 12975 verfügen
  • Förderungsfähige Anlagen(teile) wären zum Beispiel:
    • Neue Solaranlage inklusive Verrohrung
    • Pumpengruppe, Wärmespeicher, Luftkollektoren
  • Planung und Montage als auch Demontage- und Entsorgungskosten sind auch förderungsfähige Kosten

Wie hoch ist die Förderung?

Pauschale ≤ 150 €/m² bei Standardkollektoren
≤ 195 €/m² bei Vakuumkollektoren
≤ 125 €/m² Luftkollektoren
Zuschlagsmöglichkeiten ≤ +10/m² - für Solaranlagen mit österreichischen Umweltzeichen
≤ +10/m² - bei gleichzeitger Umsetzung einer Holzheizung
  • Die Förderung ist mit 30 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt.


Weitere Informationen

Benötigte Unterlagen

  • Kopie des amtlichen Lichtbildausweises des*der Antragsteller*in
  • Unterzeichnetes Formular zur Förderungsabrechnung
  • Rechnungskopien für die förderfähigen Kosten
  • Bei Contracting oder Leasing: Vertrag und Nachweis über bereits bezahlte Raten


UFI_Infoblatt_Solaranlagen_PAU.pdf
Solaranlagen < 100 qm | Umweltförderung
Kommunalkredit Public Consulting
Für Tirol: tirol infoblatt.pdf