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KRAISBAU als Grundstein für eine
Zirkuläre Baubranche
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Solaranlagen < 100 m²
Das Programm „Solaranlagen < 100 m²“ fördert die Neuerrichtung oder Erneuerung von thermischen Solaranlagen mit einer Bruttokollektorfläche von weniger als 100 m².
Wer kann die Förderung beantragen?
Alle Unternehmen und sonstige unternehmerische tätige Organisationen
Vereine
Konfessionelle Einrichtungen
Was wird gefördert?
Die Neuerrichtung und Erneuerung von thermischen Solaranlagen mit weniger als 100m² Bruttokollektorfläche zur Warmwasserbereitung, Raumheizung und Prozesswärme. Die Kollektoren müssen über eine Typenprüfung nach EN 12975 verfügen
Förderungsfähige Anlagen(teile) wären zum Beispiel:
Neue Solaranlage inklusive Verrohrung
Pumpengruppe, Wärmespeicher, Luftkollektoren
Planung und Montage als auch Demontage- und Entsorgungskosten sind auch förderungsfähige Kosten
Wie hoch ist die Förderung?
Pauschale:
≤ 150 €/m² bei Standardkollektoren
≤ 195 €/m² bei Vakuumkollektoren
≤ 125 €/m² Luftkollektoren
Zuschlagsmöglichkeiten:
≤ +10/m² - für Solaranlagen mit österreichischen Umweltzeichen
≤ +10/m² - bei gleichzeitger Umsetzung einer Holzheizung
Weitere Informationen
Benötigte Unterlagen
Kopie des amtlichen Lichtbildausweises des*der Antragsteller*in
Unterzeichnetes
Formular zur Förderungsabrechnung
Rechnungskopien für die förderfähigen Kosten
Bei Contracting oder Leasing: Vertrag und Nachweis über bereits bezahlte Raten
UFI_Infoblatt_Solaranlagen_PAU.pdf
Solaranlagen < 100 qm | Umweltförderung
Kommunalkredit Public Consulting
Für Tirol:
tirol infoblatt.pdf