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KRAISBAU als Grundstein für eine
Zirkuläre Baubranche
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Investitionszuschüsse für PV-Anlagen und Speicher
Einmaliger Zuschuss für die Errichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen sowie einer dazu gleichzeitig neu errichteten Stromspeicheranlage.
Wer kann die Förderung beantragen?
Natürliche Personen
Juristische Personen
Was wird gefördert?
Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen
Installation von netzdienlichen Stromspeichern
Wie hoch ist die Förderung? + Kriterien
Max. 30 % der förderfähigen (Netto-)Kosten
Speicher: 150 € pro kWh, max. 1.500 €
PV-Anlagen: 130-160 € pro kWh
Kriterien
Förderbeginn der Arbeiten darf nicht vor dem 21. April 2025 liegen
Antrag vor Inbetriebnahme
Anträge nur über die offizielle EAG-Förderabwicklungsstelle einreichen
Photovoltaikanlagen müssen in unmittelbarer Nähe von bestehenden Wohngebäuden installiert werden
Weitere Informationen
Investitionszuschüsse für PV-Anlagen und Speicher - WKO