Zirkuläre Baubranche

KRAISBAU als Grundstein für eine

Zirkuläre Baubranche

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Investitionszuschüsse für PV-Anlagen und Speicher

Einmaliger Zuschuss für die Errichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen sowie einer dazu gleichzeitig neu errichteten Stromspeicheranlage.


Wer kann die Förderung beantragen?

  • Natürliche Personen
  • Juristische Personen


Was wird gefördert?

  • Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen
  • Installation von netzdienlichen Stromspeichern

Wie hoch ist die Förderung? + Kriterien

  • Max. 30 % der förderfähigen (Netto-)Kosten
  • Speicher: 150 € pro kWh, max. 1.500 €
  • PV-Anlagen: 130-160 € pro kWh

Kriterien

  • Förderbeginn der Arbeiten darf nicht vor dem 21. April 2025 liegen
  • Antrag vor Inbetriebnahme
  • Anträge nur über die offizielle EAG-Förderabwicklungsstelle einreichen
  • Photovoltaikanlagen müssen in unmittelbarer Nähe von bestehenden Wohngebäuden installiert werden


Weitere Informationen

Investitionszuschüsse für PV-Anlagen und Speicher - WKO