Über KRAISBAU
Über KRAISBAU
Partner
Kontakt
Wissenstransfer
Bauphasen
Demoprojekte
Nachschlagewerk
Verordnungen
Richtlinien
Gesetze
Strategien / Initiativen
Zertifizierungen
Fonds, Garantien
Publikationen
Förderdatenbank
News
News & Veranstaltungen
Pressespiegel
KRAISBAU als Grundstein für eine
Zirkuläre Baubranche
◀ zurück
(beendet) Großspeicheranlagen (Teil des Klima- und Energiefonds)
Das Förderprogramm „Großspeicheranlagen“ des Klima- und Energiefonds unterstützt Investitionen in große, netzdienliche Strom- und Wärmespeicheranlagen, die eine effektivere Nutzung erneuerbarer Energien ermöglichen.
Wer kann die Förderung beantragen?
Natürliche und juristische Personen,
die sich die Planung und Umsetzung innovativer Strom- bzw. Wärmespeicher zum Ziel gesetzt haben.
Was wird gefördert?
Investitionsmaßnahmen sowie Planung von innovativen Stromspeicheranlagen bzw. Wärmespeicheranlagen
Möglich für folgende Fördergegenstände:
Systemnützliche Stromspeicheranlagen mit einer Nettospeicherkapazität von mehr als 1 MWh
Wärmespeicheranlagen mit einer Speicherkapazität ab 250 MWh für die Optimierung klimafreundlicher beziehungsweise hocheffizienter Fernwärmenetze
Wie hoch ist die Förderung?
Der Fördersatz für Stromspeicheranlagen liegt bei max. 20 % und der maximale Förderwert bei 4 Mio. €. Bei Wärmespeicheranlagen bei max. 30 % und max. 12 Mio. €.
Kriterien
2025: 3 neue Fördercalls, bis Oktober (siehe
PV- und Speicherförderung 2025: Zuschüsse sichern und vom Bonus profitieren - WKO
)
Pro Antragsteller*in können bis zu fünf Stromspeicher- und bis zu zwei Wärmespeicherprojekte eingereicht werden
Positive Bewertung des Projekts durch die Jury
Rechnungen müssen von befugten Unternehmen ausgestellt werden und an den*die Antragssteller*in adressiert sein
Weitere Informationen
Leitfaden Grossspeicheranlagen
Großspeicheranlagen | Umweltförderung
Kommunalkredit Public Consulting