Zirkuläre Baubranche

KRAISBAU als Grundstein für eine

Zirkuläre Baubranche

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(beendet) Großspeicheranlagen (Teil des Klima- und Energiefonds)

Das Förderprogramm „Großspeicheranlagen“ des Klima- und Energiefonds unterstützt Investitionen in große, netzdienliche Strom- und Wärmespeicheranlagen, die eine effektivere Nutzung erneuerbarer Energien ermöglichen.


Wer kann die Förderung beantragen?

Natürliche und juristische Personen,
  • die sich die Planung und Umsetzung innovativer Strom- bzw. Wärmespeicher zum Ziel gesetzt haben.


Was wird gefördert?

  • Investitionsmaßnahmen sowie Planung von innovativen Stromspeicheranlagen bzw. Wärmespeicheranlagen
  • Möglich für folgende Fördergegenstände:
    • Systemnützliche Stromspeicheranlagen mit einer Nettospeicherkapazität von mehr als 1 MWh
    • Wärmespeicheranlagen mit einer Speicherkapazität ab 250 MWh für die Optimierung klimafreundlicher beziehungsweise hocheffizienter Fernwärmenetze

Wie hoch ist die Förderung?

Der Fördersatz für Stromspeicheranlagen liegt bei max. 20 % und der maximale Förderwert bei 4 Mio. €. Bei Wärmespeicheranlagen bei max. 30 % und max. 12 Mio. €.

Kriterien



Weitere Informationen

Leitfaden Grossspeicheranlagen
Großspeicheranlagen | Umweltförderung
Kommunalkredit Public Consulting