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KRAISBAU als Grundstein für eine
Zirkuläre Baubranche
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Fernwärmeanschluss ≥ 100 kW
Ein Fernwärmeanschluss mit ≥ 100 kW eignet sich für größere Gebäude oder Betriebe und wird gefördert, wenn die Wärme aus erneuerbaren Quellen oder hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung stammt.
Wer kann die Förderung beantragen?
Alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen
Vereine
Konfessionelle Einrichtungen
Was wird gefördert?
Die Errichtung eines Anschlusses an klimafreundliche/hocheffiziente Nah- bzw. Fernwärmesysteme. Alle Anlagenteile innerhalb der Grundstücksgrenze und im Eigentum des*der Antragsteller*in für einen Anschluss mit einer Leistung von ≥ 100 kW sind förderfähig. Investitionen für:
Übergabestation inklusive Montage
Einbindung ins Heizungssystem
Rohrleitungen
Pumpen
Ventile
Speicher
Boiler
Grabungsarbeiten
Demontage- und Entsorgungskosten
Wie hoch ist die Förderung?
Die Berechnung erfolgt in Abhängigkeit der Nennwärmeleistung.
Erste 500 kW: 100 € pro kW Nennwärmeleistung
Jedes weitere kW 70 €
Antragsstellende Personen, die EMAS-zertifiziert sind erhalten einen Zuschlag in Höhe von 1,5 % der ermittelten Pauschalförderung (max. 10.000 €)
Kriterien
Erforderliche Unterlagen: Bericht des Kreditinstituts (nur bei Investitionsvolumen über 500.000 €)
Antragstellung ausschließlich online
Vorlage eines gültigen Wärmeliefervertrags vor Auszahlung
Überwiegend betriebliche Nutzung des Nah-/Fernwärmeanschluss
Weitere Informationen
UFI_Standardfall_Infoblatt_FERNW.pdf
Kommunalkredit Public Consulting