Zirkuläre Baubranche

KRAISBAU als Grundstein für eine

Zirkuläre Baubranche

◀ zurück

Altlastensanierung

Die Altlastensanierung in Österreich dient der Sicherung und Reinigung belasteter Standorte wie ehemaliger Deponien oder Industrieflächen, um Gefahren für Umwelt und Gesundheit zu beseitigen.


Wer kann die Förderung beantragen?

Alle natürlichen oder juristischen Personen,
  • die Maßnahmen zur Sanierung oder Beobachtung von Altlasten durchführen.


Was wird gefördert?

Alle Maßnahmen, die unmittelbar mit der Sanierung oder Beobachtung einer Altlast zusammenhängen. Zum Beispiel:
  • Vorleistungen (Erkundung, Planung)
  • Herstellungs- und Durchführungsmaßnahmen
  • Laufende Sanierungsmaßnahmen (Betriebskosten) für max. fünf Jahre
  • Ablösen, Entschädigungen
  • Wiederherstellungsmaßnahmen
  • Beweissicherungsmaßnahmen
  • Abfallbehandlungsanlagen (soweit zur Altlastensanierung erforderlich)
  • Immaterielle Leistungen (z.B. Bauaufsicht)
  • Eigenleistungen
  • Altlastenbeitrag
  • Beobachtungsmaßnahmen (nur bei Altlasten der Prioritätenklasse drei)

Wie hoch ist die Förderung?



Weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen

  • Einreichprojekt
  • Bewilligungsbescheide
  • Evtl. aktualisierte Kostenschätzung
  • Evtl. aktualisierter Kostenzeitplan
  • Finanzierungsplan
  • Ab Eigenanteil von 50.000 €: Nachweis der Bonität

Förderungsrichtlinien
Infoblatt_Antragstellung_Altlastensanierung.pdf
Kommunalkredit Public Consulting