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KRAISBAU als Grundstein für eine
Zirkuläre Baubranche
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Altlastensanierung
Die Altlastensanierung in Österreich dient der Sicherung und Reinigung belasteter Standorte wie ehemaliger Deponien oder Industrieflächen, um Gefahren für Umwelt und Gesundheit zu beseitigen.
Wer kann die Förderung beantragen?
Alle natürlichen oder juristischen Personen,
die Maßnahmen zur Sanierung oder Beobachtung von Altlasten durchführen.
Was wird gefördert?
Alle Maßnahmen, die unmittelbar mit der Sanierung oder Beobachtung einer Altlast zusammenhängen. Zum Beispiel:
Vorleistungen (Erkundung, Planung)
Herstellungs- und Durchführungsmaßnahmen
Laufende Sanierungsmaßnahmen (Betriebskosten) für max. fünf Jahre
Ablösen, Entschädigungen
Wiederherstellungsmaßnahmen
Beweissicherungsmaßnahmen
Abfallbehandlungsanlagen (soweit zur Altlastensanierung erforderlich)
Immaterielle Leistungen (z.B. Bauaufsicht)
Eigenleistungen
Altlastenbeitrag
Beobachtungsmaßnahmen (nur bei Altlasten der Prioritätenklasse drei)
Wie hoch ist die Förderung?
Infoblatt_Antragstellung_Altlastensanierung.pdf
Seite 4
Weitere Informationen
Erforderliche Unterlagen
Einreichprojekt
Bewilligungsbescheide
Evtl. aktualisierte Kostenschätzung
Evtl. aktualisierter Kostenzeitplan
Finanzierungsplan
Ab Eigenanteil von 50.000 €: Nachweis der Bonität
Förderungsrichtlinien für die Altlastensanierung
Infoblatt_Antragstellung_Altlastensanierung.pdf
Kommunalkredit Public Consulting