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KRAISBAU als Grundstein für eine
Zirkuläre Baubranche
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Gebäude in Holzbauweise – Österreichische Holzinitiative
Gefördert werden sowohl Maßnahmen zur Wärmerückgewinnung bei Kälte- und Lüftungsanlagen als auch Umluftsysteme.
Wer kann die Förderung beantragen?
Unternehmen
Unternehmerisch tätige Organisationen
Vereine
Konfessionelle Einrichtungen
Was wird gefördert?
Wärmerückgewinnung (Leistung des Wärmetauschers bis 100 kW):
Kälteanlagen
Lüftungsanlagen
Umluftsysteme:
Absauganlagen mit Luftrückführung
Hallenlüftungen
Wie hoch ist die Förderung?
30 % der förderungsfähigen Kosten
Pauschale Berechnung anhand der Nennwärmeleistung bzw. des Volumenstroms
Kriterien
Einbringen der Förderungsanträge nach Umsetzung des Projekts, spätestens jedoch sechs Monate nach Rechnungslegung
Die Wärmerückgewinnung bzw. das Umluftsystem muss überwiegend betrieblich genutzt werden
Spezielle Förderungsbedingungen für Projekte bezüglich agrarischer Primärproduktion
Weitere Informationen
UFI_Pauschalen_Infoblatt_WRG.pdf