Zirkuläre Baubranche

KRAISBAU als Grundstein für eine

Zirkuläre Baubranche

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Heizkostenzuschuss 2025

Einmaliger Zuschuss für sozial bedürftige Niederösterreicher*innen.


Wer kann die Förderung beantragen?

  • Ausgleichszulagenbezieher*innen
  • Bezieher*innen einer Mindestpension
  • Bezieher*innen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
  • Sonstige Einkommensbezieher*innen deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt


Was wird gefördert?

  • Finanzielle Unterstützung der Heizkosten von einkommensschwachen Haushalten

Wie hoch ist die Förderung?

  • Einmaliger Zuschuss von 150 € pro Haushalt

Kriterien

  • Hauptwohnsitz in NÖ (seit mind. sechs Monaten vor Antragsstellung)
  • Ein gewisses Bruttoeinkommen darf nicht überschritten werden


Weitere Informationen

Heizkostenszuschuss - Land Niederösterreich