Über KRAISBAU
Über KRAISBAU
Partner
Kontakt
Wissenstransfer
Bauphasen
Demoprojekte
Nachschlagewerk
Verordnungen
Richtlinien
Gesetze
Strategien / Initiativen
Zertifizierungen
Fonds, Garantien
Publikationen
Förderdatenbank
News
News & Veranstaltungen
Pressespiegel
KRAISBAU als Grundstein für eine
Zirkuläre Baubranche
◀ zurück
Heizkostenzuschuss 2025
Einmaliger Zuschuss für sozial bedürftige Niederösterreicher*innen.
Wer kann die Förderung beantragen?
Ausgleichszulagenbezieher*innen
Bezieher*innen einer Mindestpension
Bezieher*innen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
Sonstige Einkommensbezieher*innen deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
Was wird gefördert?
Finanzielle Unterstützung der Heizkosten von einkommensschwachen Haushalten
Wie hoch ist die Förderung?
Einmaliger Zuschuss von 150 € pro Haushalt
Kriterien
Hauptwohnsitz in NÖ (seit mind. sechs Monaten vor Antragsstellung)
Ein gewisses Bruttoeinkommen darf nicht überschritten werden
Weitere Informationen
Heizkostenszuschuss - Land Niederösterreich