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KRAISBAU als Grundstein für eine
Zirkuläre Baubranche
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Bedarfszuweisung für energiesparende Maßnahmen für Gemeinden
Niederösterreichische Gemeinden können eine Bedarfszuweisung für Investitionen in Energieeffizienz und alternative Energieträger beantragen.
Wer kann die Förderung beantragen?
Gemeinden und Gemeindeverbände des Bundeslandes Niederösterreich
Was wird gefördert?
LED Umrüstung bei Straßenbeleuchtung
Ersatz von kommunalen Fahrzeugen (E-Fahrzeuge)
Thermische Solaranlagen auf Sport- und Freizeitanlagen
Anschluss an Fern-/Nahwärme
Photovoltaik auf öffentlichen Gebäuden
Heizungstausch (z. B. fossil → Biomasse/Wärmepumpe)
Heizungspumpentausch und Effizienzsteigerung
Wie hoch ist die Förderung?
Pauschalbeträge pro Maßnahme (z. B. bis zu 5.000 € für PV, Heizungstausch, LED Lichtpunkt bis 150 € etc.)
Fördersatz: 30 % der anrechenbaren Kosten, max. pro Maßnahme (z. B. PV max. 5.000 €)
Kriterien
Einreichung nach erfolgter Umsetzung und Bezahlung
Förderfähigkeit nur für gemeindeeigene Objekte – keine Schulen, Kindergärten, Wohngebäude
Weitere Informationen
Bedarfszuweisung für Gemeinden - Land Niederösterreich