Zirkuläre Baubranche

KRAISBAU als Grundstein für eine

Zirkuläre Baubranche

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Bedarfszuweisung für energiesparende Maßnahmen für Gemeinden

Niederösterreichische Gemeinden können eine Bedarfszuweisung für Investitionen in Energieeffizienz und alternative Energieträger beantragen.


Wer kann die Förderung beantragen?

  • Gemeinden und Gemeindeverbände des Bundeslandes Niederösterreich


Was wird gefördert?

  • LED Umrüstung bei Straßenbeleuchtung
  • Ersatz von kommunalen Fahrzeugen (E-Fahrzeuge)
  • Thermische Solaranlagen auf Sport- und Freizeitanlagen
  • Anschluss an Fern-/Nahwärme
  • Photovoltaik auf öffentlichen Gebäuden
  • Heizungstausch (z. B. fossil → Biomasse/Wärmepumpe)
  • Heizungspumpentausch und Effizienzsteigerung

Wie hoch ist die Förderung?

  • Pauschalbeträge pro Maßnahme (z. B. bis zu 5.000 € für PV, Heizungstausch, LED Lichtpunkt bis 150 € etc.)
  • Fördersatz: 30 % der anrechenbaren Kosten, max. pro Maßnahme (z. B. PV max. 5.000 €)

Kriterien

  • Einreichung nach erfolgter Umsetzung und Bezahlung
  • Förderfähigkeit nur für gemeindeeigene Objekte – keine Schulen, Kindergärten, Wohngebäude


Weitere Informationen

Bedarfszuweisung für Gemeinden - Land Niederösterreich