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KRAISBAU als Grundstein für eine
Zirkuläre Baubranche
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Klimaschutz in Gemeinden
Unterstützt werden niederösterreichische Gemeinden, wenn sie im Rahmen von Bundesmaßnahmen aktiv werden und innovative Energie- und Klimaschutzprojekte umsetzen.
Wer kann die Förderung beantragen?
Gemeinden
Gemeindekooperationen als Gebietskörperschaften in Niederösterreich
Was wird gefördert?
Co-Finanzierung durch Land von Bundesförderungen:
Thermische Gebäudesanierung
Energiesparen in Gebäuden und öffentlicher Beleuchtung
Umstellung von Heizsystemen (z. B. Wärmepumpe, Fernwärme)
Innovative Pilotprojekte, falls sie über Bundmaßnahmen hinausgehen – 30 % der Kosten, max. 300.000 €
Wie hoch ist die Förderung?
Standardförderung: 30 % der Netto-Investkosten (davon 60 % vom Bund, 40 % vom Land Niederösterreich getragen)
Zusatz für Innovationen: bis zu 30 %, max. 300.000 €
Kriterien
Bestehende Bundesförderung für das Projekt
Keine Parallelförderung durch andere Landesprogramme