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KRAISBAU als Grundstein für eine
Zirkuläre Baubranche
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PV-Überdachung von Parkplätzen in NÖ
Die Förderung zielt darauf ab, versiegelte Flächen für die Stromerzeugung zu nutzen, Nutzer*innen vor Witterung zu schützen und klimafreundliche Infrastruktur zu fördern.
Wer kann die Förderung beantragen?
Gemeinden
Unternehmen
Vereine
Konfessionelle Einrichtungen
Was wird gefördert?
Errichtung netzgeführter PV-Überdachungen auf bestehenden, befestigten Parkplätzen
Mindestanforderung: ≥ zehn Stellplätze und mind. 20 kWp PV-Leistung
Nicht gefördert werden unternehmenseigene Parkplätze (z.B. Mitarbeiterplätze, betrieblich genutzte/erforderliche Abstellflächen)
Förderfähig sind:
Aufständerung, Dachkonstruktion, Fundament
Entwässerung, Blitzschutz, PV-Module, Regelungstechnik
Planung und Gutachten (max. 10 %) sowie E-Ladestelle(n)
Wie hoch ist die Förderung?
Max. 750 €/kWp Modulleistung
Bis zu 45 % der emittierten Mehrkosten
Max. 200.000 € pro Projekt
Maximal ein Projekt pro Förderungswerber
Kriterien
Der Parkplatz muss zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens drei Jahren in seiner aktuellen Form bestehen und genutzt werden
Parkplatz: mind. acht Std/Tag an mind. fünf Tagen/Woche öffentlich und kostenfrei zugänglich
Anwendungserhalt mind. zehn Jahre Betriebsdauer, sonst anteilige Rückzahlung
Keine Förderung für Wohnbauparkplätze oder unternehmenseigene Fläche