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KRAISBAU als Grundstein für eine
Zirkuläre Baubranche
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Biomasse-Nahwärme-Förderung in Niederösterreich
Gefördert werden klimafreundliche Nahwärmeprojekte auf Basis regionaler Biomasse.
Wer kann die Förderung beantragen?
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Zusammenschlüsse wie Genossenschaften oder Bürger*innengesellschaften
Was wird gefördert?
Investitionen in Biomasse-Nahwärmeanlagen, inklusive:
Heizhaus, Kessel, Maschinen, Hackgutlager
Nahwärmeleitungen, Hausübergabestationen (im Eigentum), Grabungs- und Verteilanlagen sowie deren fachgerechte Montage
Wie hoch ist die Förderung?
Bis zu 35 % Zuschuss auf die anrechenbaren Netto-Investitionskosten
Kriterien
Antragstellung vor Projektbeginn
Biomasse muss zu 100 % aus land- und forstwirtschaftlicher Herkunft stammen; keine Sägereste oder Pellets
Mindestens 51 % der Wärme muss an Dritte abgegeben werden (über Wärmelieferungsverträge nachweisbar)
Mindestbetriebsdauer der Anlage: fünf Jahre ab Abschluss der letzten Zahlung