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KRAISBAU als Grundstein für eine
Zirkuläre Baubranche
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Fernkälte in Oberösterreich
Wer kann die Förderung beantragen?
Unternehmen
Vereine
Konfessionelle Einrichtungen
…in Oberösterreich
Was wird gefördert?
Neubau oder Ausbau klimafreundlicher Fernkältenetze zur Versorgung mindestens eines externen Endverbrauchers
Förderfähig sind:
Kältenetze
Kältemaschinen (Zentrale)
Abnehmeranschlüsse
Die Fernkälte muss zu mindestens 50 % aus erneuerbaren Quellen oder Abwärme oder 75 % aus KWK-Anlagen stammen oder eine Kombination dieser Wärmequellen erfüllen
Wie hoch ist die Förderung?
Basisförderung: 20 % der Bundesförderung
KMU-Zuschlag: +20 % (Mittlere Unternehmen), +30 % (Kleinst-/Kleinunternehmen)
Zuschläge sind kumulierbar
Förderobergrenze pro Projekt: 50.000 €
Förderung erfolgt auf Grundlage der AGVO
Kriterien
Antragstellung vor der ersten rechtsverbindlichen Verpflichtung
Mindestens zehn Jahre Betriebspflicht für die geförderte Anlage