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KRAISBAU als Grundstein für eine
Zirkuläre Baubranche
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Anschluss an Fern- oder Nahwärme < 100 kW Anschlussleistung
Gefördert wird die Umstellung auf klimafreundliche Wärmeversorgung.
Wer kann die Förderung beantragen?
Unternehmen
Vereine
Konfessionelle Einrichtungen
Unternehmerisch tätige Organisationen
...in Oberösterreich
Was wird gefördert?
Anschluss an Fern- oder Nahwärmeversorgung basierend auf erneuerbaren Energien im Nicht-Wohnbereich
Fördersumme deckt Kosten für Übergabestation, Einbindung ins Heizungssystem, Rohrleitungen, Pumpen, Speicher, Grabungsarbeiten, Planung und Montage
Nicht förderfähig: Wärmeverteilung innerhalb des Gebäudes (z. B. Heizkörper)
Wie hoch ist die Förderung?
Maßnahme
OÖ – Basis
KMU Zuschläge
Neuanschluss / Austausch erneuerbarer Anlagen
20 %
+20 % / +30 %
Anschluss Altbestand / Austausch fossiler Anlagen
35 %
+20 % / +30 %
KMU-Zuschläge: 20 % für mittlere, 30 % für Klein-/Kleinstunternehmen
Zuschläge sind kumulierbar, Landesförderung jedoch max. 100 % der Bundesförderung, Gesamtförderung max. 50 % der Kosten
Kriterien
Antrag vor erster verbindlicher Bestellung, Lieferung, Baubeginn oder Vertragsabschluss
Bundesantrag bei der Kommunalkredit muss positiv beurteilt sein
Förderfähig ist nur der Anschluss selbst