Zirkuläre Baubranche

KRAISBAU als Grundstein für eine

Zirkuläre Baubranche

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Wärmepumpen < 100 kW thermische Leistung

Gefördert wird die Umstellung auf nachhaltige Heizsysteme.


Wer kann die Förderung beantragen?

  • Unternehmen
  • Vereine
  • Konfessionelle Einrichtungen
  • Organisationen, die unternehmerisch tätig sind


Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung ist die Errichtung von elektrisch betriebenen Wärmepumpen mit einer thermischen Leistung unter 100 kW zur:
  • Bereitstellung von Raumwärme
  • Warmwasserbereitung
  • Bereitstellung von Prozesswärme

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses:
  • Neuanlagen sowie Austausch erneuerbarer Wärmeerzeugungsanlagen:
    • Basisförderung: 20 % der Bundesförderung
    • Effizienzbonus: 100 € je Prozent über dem Basiswert (200 % ηs)
  • Austausch fossiler Wärmeerzeugungsanlagen:
    • Basisförderung: 30 % der Bundesförderung
    • Effizienzbonus: 100 € je Prozent über dem Basiswert (200 % ηs)

Kriterien

  • Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen.
  • Die geförderte Anlage muss mindestens 10 Jahre lang zweckentsprechend betrieben werden.
  • Es dürfen keine anderen Landesförderungen für dasselbe Vorhaben beantragt oder gewährt worden sein.
  • Die Wärmepumpe muss entsprechend dem EHPA über das nationale Wärmepumpen-Gütesiegel verfügen.


Weitere Informationen

Oberösterreich: Wärmepumpen kleiner als 100 kW thermische Leistung - WKO