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KRAISBAU als Grundstein für eine
Zirkuläre Baubranche
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Wärmepumpen < 100 kW thermische Leistung
Gefördert wird die Umstellung auf nachhaltige Heizsysteme.
Wer kann die Förderung beantragen?
Unternehmen
Vereine
Konfessionelle Einrichtungen
Organisationen, die unternehmerisch tätig sind
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung ist die Errichtung von elektrisch betriebenen Wärmepumpen mit einer thermischen Leistung unter 100 kW zur:
Bereitstellung von Raumwärme
Warmwasserbereitung
Bereitstellung von Prozesswärme
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses:
Neuanlagen sowie Austausch erneuerbarer Wärmeerzeugungsanlagen:
Basisförderung: 20 % der Bundesförderung
Effizienzbonus: 100 € je Prozent über dem Basiswert (200 % ηs)
Austausch fossiler Wärmeerzeugungsanlagen:
Basisförderung: 30 % der Bundesförderung
Effizienzbonus: 100 € je Prozent über dem Basiswert (200 % ηs)
Kriterien
Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen.
Die geförderte Anlage muss mindestens 10 Jahre lang zweckentsprechend betrieben werden.
Es dürfen keine anderen Landesförderungen für dasselbe Vorhaben beantragt oder gewährt worden sein.
Die Wärmepumpe muss entsprechend dem EHPA über das nationale Wärmepumpen-Gütesiegel verfügen.
Weitere Informationen
Oberösterreich: Wärmepumpen kleiner als 100 kW thermische Leistung - WKO