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KRAISBAU als Grundstein für eine
Zirkuläre Baubranche
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Wärmepumpen ≥ 100 kW thermische Leistung
Gefördert wird die Umstellung auf nachhaltige Heizsysteme.
Wer kann die Förderung beantragen?
Unternehmen
Vereine
Konfessionelle Einrichtungen
Organisationen, die unternehmerisch tätig sind
Was wird gefördert?
Die Errichtung von elektrisch betriebenen Wärmepumpen mit einer thermischen Leistung von mindestens 100 kW zur:
Bereitstellung von Raumwärme
Warmwasserbereitung
Bereitstellung von Prozesswärme
Wie hoch ist die Förderung?
Nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss
Basisförderung: 20 % der Bundesförderung
Altanlagen-Tausch: 30 % der Bundesförderung
Effizienzbonus: 100 € je Prozent über dem Basiswert
Kriterien
Die Wärmepumpe muss den EHPA-Gütesiegelkriterien entsprechen.
Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen.
Weitere Informationen
Oberösterreich: Wärmepumpen größer oder gleich 100 kW thermische Leistung - WKO