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KRAISBAU als Grundstein für eine
Zirkuläre Baubranche
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Thermische Solaranlagen < 100 m²
Die Förderung unterstützt Unternehmen und Organisationen bei der Umsetzung energieeffizienter Maßnahmen zur Nutzung von Solarwärme.
Wer kann die Förderung beantragen?
Unternehmen
Vereine
Konfessionelle Einrichtungen
Was wird gefördert?
Thermische Solaranlagen mit einer Bruttokollektorfläche von weniger als 100 m² zur:
Ausschließlichen Warmwasseraufbereitung
Kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung
Bereitstellung von Prozesswärme ab 20 m² Bruttokollektorfläche
Solaren Trocknung
Solaren Kälteerzeugung
Wärme- und Kälteerzeugung für die Einspeisung in ein Wärme- und/oder Kältenetz
Wie hoch ist die Förderung?
Nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss
Neuanlage zur ausschließlichen Warmwasserbereitung: Basisförderung: 20 % der Bundesförderung
Neuanlage für sonstige Einsatzzwecke: Basisförderung: 35 % der Bundesförderung
Zuschläge: 20 % für mittlere Unternehmen, 30 % für Kleinst-/Kleinunternehmen
Kriterien
Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen.
Es dürfen keine anderen Landesförderungen für dasselbe Vorhaben beantragt oder gewährt worden sein.
Die geförderte Anlage muss mindestens zehn Jahre lang zweckentsprechend betrieben werden.
Weitere Informationen
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/183346.htm