Zirkuläre Baubranche

KRAISBAU als Grundstein für eine

Zirkuläre Baubranche

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Thermische Solaranlagen < 100 m²

Die Förderung unterstützt Unternehmen und Organisationen bei der Umsetzung energieeffizienter Maßnahmen zur Nutzung von Solarwärme.



Wer kann die Förderung beantragen?

  • Unternehmen
  • Vereine
  • konfessionelle Einrichtungen
  • Organisationen (unternehmerisch tätig)

 

Was wird gefördert?

Thermische Solaranlagen mit einer Bruttokollektorfläche von weniger als 100 m² zur:
  • ausschließlichen Warmwasseraufbereitung
  • Kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung
  • Bereitstellung von Prozesswärme ab 20 m² Bruttokollektorfläche
  • solaren Trocknung
  • solaren Kälteerzeugung
  • Wärme- und Kälteerzeugung für die Einspeisung in ein Wärme- und/oder Kältenetz

Wie hoch ist die Förderung?

  • Nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss
  • Neuanlage zur ausschließlichen Warmwasserbereitung: Basisförderung: 20 % der Bundesförderung
  • Neuanlage für sonstige Einsatzzwecke: Basisförderung: 35 % der Bundesförderung
  • Zuschläge: 20 % für mittlere Unternehmen, 30 % für Kleinst-/Kleinunternehmen

Kriterien

  • Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen.
  • Es dürfen keine anderen Landesförderungen für dasselbe Vorhaben beantragt oder gewährt worden sein.
  • Die geförderte Anlage muss mindestens zehn Jahre lang zweckentsprechend betrieben werden.


Weitere Informationen

01.01.2023 bis 31.12.2026

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/183346.htm