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KRAISBAU als Grundstein für eine
Zirkuläre Baubranche
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PV-Überdachung für öffentlich zugängliche Parkplätze
Die Förderung unterstützt Unternehmen, Gemeinden und Organisationen dabei, bestehende oder neue Parkflächen mit Photovoltaikanlagen zu überdachen.
Wer kann die Förderung beantragen?
Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen
Vereine und konfessionelle Einrichtungen
Oberösterreichische Gemeinden
Was wird gefördert?
Die Errichtung von Photovoltaik-Überdachungen über bestehenden oder neuen Parkplätzen mit mind. zehn Stellplätzen.
Die Photovoltaikanlage muss netzangebunden sein.
Wie hoch ist die Förderung?
Einmaliger Investitionskostenzuschuss
Bis zu 500 € pro kWp Modulleistung zusätzlich zur EAG-Investitionszuschussförderung
Max. 250.000 € pro Projekt
Kriterien
Der Parkplatz muss während der Geschäftszeiten öffentlich zugänglich sein und nicht ausschließlich unternehmenseigenen Zwecken dienen.
Die Photovoltaikanlage muss von einer befugten Fachfirma fach- und normgerecht montiert und installiert werden.
Die installierte netzgeführte Photovoltaikanlage muss zumindest zehn Jahre lang betrieben werden.
Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen.
Weitere Informationen
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/286613.htm