Zirkuläre Baubranche

KRAISBAU als Grundstein für eine

Zirkuläre Baubranche

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PV-Überdachung für öffentlich zugängliche Parkplätze

Die Förderung unterstützt Unternehmen, Gemeinden und Organisationen dabei, bestehende oder neue Parkflächen mit Photovoltaikanlagen zu überdachen.


Wer kann die Förderung beantragen?

  • Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen
  • Vereine und konfessionelle Einrichtungen
  • Oberösterreichische Gemeinden


Was wird gefördert?

  • Die Errichtung von Photovoltaik-Überdachungen über bestehenden oder neuen Parkplätzen mit mind. zehn Stellplätzen.
  • Die Photovoltaikanlage muss netzangebunden sein.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Einmaliger Investitionskostenzuschuss
  • Bis zu 500 € pro kWp Modulleistung zusätzlich zur EAG-Investitionszuschussförderung
  • Max. 250.000 € pro Projekt

Kriterien

  • Der Parkplatz muss während der Geschäftszeiten öffentlich zugänglich sein und nicht ausschließlich unternehmenseigenen Zwecken dienen.
  • Die Photovoltaikanlage muss von einer befugten Fachfirma fach- und normgerecht montiert und installiert werden.
  • Die installierte netzgeführte Photovoltaikanlage muss zumindest zehn Jahre lang betrieben werden.
  • Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen.


Weitere Informationen

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/286613.htm