Zirkuläre Baubranche

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Biogene Einzelfeuerungsanlagen ≥ 100kW Nennwärmeleistung Mikronetz

Die Förderung für biogene Einzelfeuerungsanlagen ab 100 kW unterstützt Unternehmen bei der Umstellung auf nachhaltige Wärmeversorgung durch moderne Biomasseanlagen.


Wer kann die Förderung beantragen?

  • Unternehmen
  • Organisationen mit unternehmerischer Tätigkeit
  • Vereine
  • Konfessionelle Einrichtungen
  • Gemeinden (spezifische Richtlinien)


Was wird gefördert?

Investitionen zur Errichtung von:
  • Biogenen Einzelfeuerungsanlagen (mind. 100 kW) im Nicht-Wohnbereich
  • Innerbetrieblichen Mikronetzen zur zentralen Wärmeversorgung eines oder mehrerer betriebseigener Gebäude

Wie hoch ist die Förderung?

  • In Form eines Zuschusses
  • Neuanlagen:
    • 10 % der Bundesförderung
    • Effizienzbonus: 750 € je Prozent über 90-95 % Wirkungsgrad; 1.00 € je Prozent über 95 % Wirkungsgrad
  • Austausch fossiler Wärmeerzeugungsanlagen:
    • 20 % der Bundesförderung
    • Effizienzbonus: 750 € je Prozent über 90-95% Wirkungsgrad; 1.000 € je Prozent über 95 % Wirkungsgrad
  • Zuschläge sind kumulierbar. Die Landesförderung beträgt jedoch max. 100 % der Bundesförderung

Kriterien

  • Es dürfen keine anderen Landesförderungen für dasselbe Vorhaben beantragt oder gewährt worden sein.
  • Die technischen Bestimmungen und Grenzwerte des Bundesförderprogramms sind einzuhalten.
  • Beim Austausch einer fossilen Wärmeerzeugungsanlage muss die Altanlage nachweislich fachgerecht entsorgt werden.
  • Eigenbauanlagen, Prototypen sowie gebrauchte Anlagen oder Anlagenteile sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Ein verpflichtender hydraulischer Abgleich der Heizanlage ist durchzuführen.


Weitere Informationen

Oberösterreich: Biogene Einzelfeuerungsanlagen kleiner 100 kW Nennwärmeleistung - WKO
Land Oberösterreich - Biogene Einzelfeuerungsanlagen für Gemeinden