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KRAISBAU als Grundstein für eine
Zirkuläre Baubranche
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Biogene Einzelfeuerungsanlagen ≥ 100kW Nennwärmeleistung Mikronetz
Die Förderung für biogene Einzelfeuerungsanlagen ab 100 kW unterstützt Unternehmen bei der Umstellung auf nachhaltige Wärmeversorgung durch moderne Biomasseanlagen.
Wer kann die Förderung beantragen?
Unternehmen
Organisationen mit unternehmerischer Tätigkeit
Vereine
Konfessionelle Einrichtungen
Gemeinden (spezifische Richtlinien)
Was wird gefördert?
Investitionen zur Errichtung von:
Biogenen Einzelfeuerungsanlagen (mind. 100 kW) im Nicht-Wohnbereich
Innerbetrieblichen Mikronetzen zur zentralen Wärmeversorgung eines oder mehrerer betriebseigener Gebäude
Wie hoch ist die Förderung?
In Form eines Zuschusses
Neuanlagen:
10 % der Bundesförderung
Effizienzbonus: 750 € je Prozent über 90-95 % Wirkungsgrad; 1.00 € je Prozent über 95 % Wirkungsgrad
Austausch fossiler Wärmeerzeugungsanlagen:
20 % der Bundesförderung
Effizienzbonus: 750 € je Prozent über 90-95% Wirkungsgrad; 1.000 € je Prozent über 95 % Wirkungsgrad
Zuschläge sind kumulierbar. Die Landesförderung beträgt jedoch max. 100 % der Bundesförderung
Kriterien
Es dürfen keine anderen Landesförderungen für dasselbe Vorhaben beantragt oder gewährt worden sein.
Die technischen Bestimmungen und Grenzwerte des Bundesförderprogramms sind einzuhalten.
Beim Austausch einer fossilen Wärmeerzeugungsanlage muss die Altanlage nachweislich fachgerecht entsorgt werden.
Eigenbauanlagen, Prototypen sowie gebrauchte Anlagen oder Anlagenteile sind von der Förderung ausgeschlossen.
Ein verpflichtender hydraulischer Abgleich der Heizanlage ist durchzuführen.
Weitere Informationen
Oberösterreich: Biogene Einzelfeuerungsanlagen kleiner 100 kW Nennwärmeleistung - WKO
Land Oberösterreich - Biogene Einzelfeuerungsanlagen für Gemeinden