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KRAISBAU als Grundstein für eine
Zirkuläre Baubranche
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Alternative Mobilität
Förderung von Fahrzeugen mit Alternativantrieb.
Wer kann die Förderung beantragen?
Natürliche Personen mit Hauptwohnsitz im Burgenland
Was wird gefördert?
Behördlich zugelassene neue bzw. neuwertige elektrisch betriebene PKWs
neue zweispurige Elektromobile für Pensionisten und gehbehinderte Personen (max. 25 km/h und max. 600 W)
neue Elektro-Transporträder
Ladeinfrastruktur für elektrisch angetriebene PKW oder E-Motorräder (Wallbox oder intelligentes Ladekabel)
Wie hoch ist die Förderung?
Art des Fahrzeuges
%
bis €
Elektromobil für Pensionist*innen und gehbehinderte Personen, Neuanschaffung
30 %
400,00
Elektromopeds und Elektromotorräder, Neuanschaffung
30 %
500,00
Elektro-PKWs, Neuanschaffung
10 %
2.000,00
Intelligentes Ladekabel
30 %
300,00
Elektrische Ladeinfrastruktur (Wallbox, Standsäule) bis 3,7 KW, 230 V
30 %
300,00
Elektrische Ladeinfrastruktur (Wallbox, Standsäule) über 3,7 KW, 400 V
30 %
500,00
Weitere Informationen
Richtlinie_2026__E-Mobilitaet_final.pdf