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KRAISBAU als Grundstein für eine
Zirkuläre Baubranche
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Alternativenergieanlagen
Die Förderung zielt darauf ab, durch besondere Anreize die Einsparung von Energie und sonstigen elementaren Ressourcen, eine möglichst effiziente Anwendung von Energie und den zunehmenden Einsatz von alternativen Energieträgern zu fördern.
Wer kann die Förderung beantragen?
Natürliche Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder gleichgestellte Personen
Was wird gefördert?
Errichtung von Alternativenergieanlagen in bzw. auf Ein- und Zweifamilienhäusern
Wie hoch ist die Förderung?
Maßnahme
Grundbetrag (€)
mögliche Förderhöhe (€)
Warmwasserwärmepumpen
300
600
Thermische Solaranlage für Warmwasserbereitung
700
1.100
Erd- oder Wasserwärmepumpe
1.800
2.500
Luftwärmepumpen
1.800
2.500
Hybrid- und bivalent betriebene Wärmepumpen
700
1.600
Thermische Solaranlage für Heizungsunterstützung
1.200
1.700
Hauszentralheizung über Biomasse
1.400
2.200
Sonstige Anlagen zur Abdeckung des Raumwärmebedarfs auf Basis erneuerbarer Energie
400
1.100
Fernwärmeanschlüsse
1.400
2.000
Komfortlüftung (mechanisch kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung)
800
1.400
Regen- oder Brunnenwassernutzungsanlagen
1.000
1.200
Maßnahmen zur Effizienzsteigerung bestehender Biomasseanlagen
300
400
Kriterien
Österreichische Staatsbürger oder gleichgestellt
Seit mindestens zwei Jahren den ununterbrochenen und rechtmäßigen Hauptwohnsitz in Österreich
Hauptwohnsitz muss im Objekt, in dem die geförderte Anlage errichtet werden soll, sein
Gewährleistung einer überwiegend privaten Nutzung
Weitere Informationen
Richtlinien zur Förderung von erneuerbaren Energieträgern, zur Förderung von neuen Technologien zur Ökostromerzeugung sowie zur Steigerung der Energieeffizienz