Zirkuläre Baubranche

KRAISBAU als Grundstein für eine

Zirkuläre Baubranche

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Alternativenergieanlagen

Die Förderung zielt darauf ab, durch besondere Anreize die Einsparung von Energie und sonstigen elementaren Ressourcen, eine möglichst effiziente Anwendung von Energie und den zunehmenden Einsatz von alternativen Energieträgern zu fördern.


Wer kann die Förderung beantragen?

  • Natürliche Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder gleichgestellte Personen


Was wird gefördert?

  • Errichtung von Alternativenergieanlagen in bzw. auf Ein- und Zweifamilienhäusern

Wie hoch ist die Förderung?

Maßnahme Grundbetrag (€) mögliche Förderhöhe (€)
Warmwasserwärmepumpen 300 600
Thermische Solaranlage für Warmwasserbereitung 700 1.100
Erd- oder Wasserwärmepumpe 1.800 2.500
Luftwärmepumpen 1.800 2.500
Hybrid- und bivalent betriebene Wärmepumpen 700 1.600
Thermische Solaranlage für Heizungsunterstützung 1.200 1.700
Hauszentralheizung über Biomasse 1.400 2.200
Sonstige Anlagen zur Abdeckung des Raumwärmebedarfs auf Basis erneuerbarer Energie 400 1.100
Fernwärmeanschlüsse 1.400 2.000
Komfortlüftung (mechanisch kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung) 800 1.400
Regen- oder Brunnenwassernutzungsanlagen 1.000 1.200
Maßnahmen zur Effizienzsteigerung bestehender Biomasseanlagen 300 400

Kriterien

  • Österreichische Staatsbürger oder gleichgestellt
  • Seit mindestens zwei Jahren den ununterbrochenen und rechtmäßigen Hauptwohnsitz in Österreich
  • Hauptwohnsitz muss im Objekt, in dem die geförderte Anlage errichtet werden soll, sein
  • Gewährleistung einer überwiegend privaten Nutzung


Weitere Informationen

Richtlinien zur Förderung von erneuerbaren Energieträgern, zur Förderung von neuen Technologien zur Ökostromerzeugung sowie zur Steigerung der Energieeffizienz