Zirkuläre Baubranche

KRAISBAU als Grundstein für eine

Zirkuläre Baubranche

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Stromspeicheranlagen 2026 Burgenland

Das Land Burgenland gewährt einen nicht rückzahlbaren Förderzuschuss für nachträglich errichtete Stromspeicheranlagen.
 

Wer kann die Förderung beantragen?

  • Natürliche Personen, die im Burgenland eine nachträglich errichtete Stromspeicheranlage betreiben möchten

 

Was wird gefördert?

  • Nachrüstung bestehender PV-Anlagen mit einem Stromspeichersystem mit einer förderbaren nutzbaren Speicherkapazität bis zu maximal 20 kWh
  • Erweiterung des Leistungsbereiches bestehender Stromspeichersysteme mit einer maximalen Gesamtleistung (Bestand mit Erweiterung) von 20 kWh

Wie hoch ist die Förderung?

  • 30 % der anfallenden anrechenbaren Kosten, maximal 100€ pro kWh nutzbarer Speicherkapazität.

Kriterien

  • Keine Bundesförderung darf in Anspruch genommen werden
  • Es muss sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus oder ein Reihenhaus im Eigentum handeln.
  • Es darf keine Umsatzsteuerbefreiung vorliegen
  • Der Förderungsantrag ist innerhalb von sechs Monaten nach Fertigstellung der Anlage einzureichen
  • Rechnungen und Zahlungsbestätigungen müssen vorgelegt werden


Weitere Informationen

Speicheranlagen-2026.pdf