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KRAISBAU als Grundstein für eine
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Stromspeicheranlagen 2026 Burgenland
Das Land Burgenland gewährt einen nicht rückzahlbaren Förderzuschuss für nachträglich errichtete Stromspeicheranlagen.
Wer kann die Förderung beantragen?
Natürliche Personen, die im Burgenland eine nachträglich errichtete Stromspeicheranlage betreiben möchten
Was wird gefördert?
Nachrüstung bestehender PV-Anlagen mit einem Stromspeichersystem mit einer förderbaren nutzbaren Speicherkapazität bis zu maximal 20 kWh
Erweiterung des Leistungsbereiches bestehender Stromspeichersysteme mit einer maximalen Gesamtleistung (Bestand mit Erweiterung) von 20 kWh
Wie hoch ist die Förderung?
30 % der anfallenden anrechenbaren Kosten, maximal 100€ pro kWh nutzbarer Speicherkapazität.
Kriterien
Keine Bundesförderung darf in Anspruch genommen werden
Es muss sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus oder ein Reihenhaus im Eigentum handeln.
Es darf keine Umsatzsteuerbefreiung vorliegen
Der Förderungsantrag ist innerhalb von sechs Monaten nach Fertigstellung der Anlage einzureichen
Rechnungen und Zahlungsbestätigungen müssen vorgelegt werden
Weitere Informationen
Speicheranlagen-2026.pdf