Zirkuläre Baubranche

KRAISBAU als Grundstein für eine

Zirkuläre Baubranche

◀ zurück

Stromspeicheranlagen 2025 Burgenland

Diese Förderung unterstützt nachträglich installierte Stromspeicher (z. B. Batteriespeicher) zur besseren Nutzung von Photovoltaikstrom.


Wer kann die Förderung beantragen?

  • Natürliche Personen, die im Burgenland eine nachträglich errichtete Stromspeicheranlage betreiben möchten


Was wird gefördert?

  • Stationäre Stromspeichersysteme, die nachträglich zu bestehenden Photovoltaikanlagen installiert werden
  • Nicht förderfähig: Eigenbauanlagen, Prototypen, gebrauchte Anlagen

Wie hoch ist die Förderung?

  • 30 % der förderfähigen Kosten
  • Max. förderbare Speicherkapazität 20 kWh – Höchstförderung 2.000 €

Kriterien

  • Keine Bundesförderung darf in Anspruch genommen werden
  • Es darf keine Umsatzsteuerbefreiung vorliegen
  • Der Förderungsantrag ist innerhalb von sechs Monaten nach Fertigstellung der Anlage einzureichen
  • Rechnungen und Zahlungsbestätigungen müssen vorgelegt werden


Weitere Informationen

Förderung von Stromspeichersystemen - Antrag (nach Richtlinie 2026)