Über KRAISBAU
Über KRAISBAU
Partner
Kontakt
Wissenstransfer
Bauphasen
Demoprojekte
Nachschlagewerk
Rechtsrahmen
Verordnungen
Richtlinien
Gesetze
Strategien / Initiativen
Zertifizierungen
Fonds, Garantien
Publikationen
Förderdatenbank
News
News
Veranstaltungen
vergangene
Veranstaltungen
Pressespiegel
KRAISBAU als Grundstein für eine
Zirkuläre Baubranche
◀ zurück
Stromspeicheranlagen 2025 Burgenland
Diese Förderung unterstützt nachträglich installierte Stromspeicher (z. B. Batteriespeicher) zur besseren Nutzung von Photovoltaikstrom.
Wer kann die Förderung beantragen?
Natürliche Personen, die im Burgenland eine nachträglich errichtete Stromspeicheranlage betreiben möchten
Was wird gefördert?
Stationäre Stromspeichersysteme, die nachträglich zu bestehenden Photovoltaikanlagen installiert werden
Nicht förderfähig: Eigenbauanlagen, Prototypen, gebrauchte Anlagen
Wie hoch ist die Förderung?
30 % der förderfähigen Kosten
Max. förderbare Speicherkapazität 20 kWh – Höchstförderung 2.000 €
Kriterien
Keine Bundesförderung darf in Anspruch genommen werden
Es darf keine Umsatzsteuerbefreiung vorliegen
Der Förderungsantrag ist innerhalb von sechs Monaten nach Fertigstellung der Anlage einzureichen
Rechnungen und Zahlungsbestätigungen müssen vorgelegt werden
Weitere Informationen
Förderung von Stromspeichersystemen - Antrag (nach Richtlinie 2026)