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KRAISBAU als Grundstein für eine
Zirkuläre Baubranche
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Fernwärmeanschluss
Förderung für Fernwärmeanschlüsse.
Wer kann die Förderung beantragen?
Natürliche Personen
Juristische Personen
Was wird gefördert?
Anschlusskostenbeitrag
Förderung
Wärmeübergabestation
Umstellung auf Zentralheizung
Maßnahmen zur Erhöhung der Temperaturspreizung zwischen Vor- und Rücklauf
Hocheffiziente Umwälzpumpen
Regelung, Verrohrung
Einbindung der Warmwasserbereitung
Entsorgung Öl-, Kohle- oder Gaskessel bzw. Öl- oder Gastank
Weitere für den Betrieb relevante Anlagenteile
Planungs- und Beratungskosten
Wie hoch ist die Förderung?
Einmaliger Zuschuss in Höhe von bis zu 35 %
Bei gleichzeitigem Umstieg von einer Öl- oder Gaszentralheizung bis zu 45 % der förderbaren Investitionskosten