Zirkuläre Baubranche

KRAISBAU als Grundstein für eine

Zirkuläre Baubranche

◀ zurück

Fernwärmeanschluss

Förderung für Fernwärmeanschlüsse.


Wer kann die Förderung beantragen?

  • Natürliche Personen
  • Juristische Personen


Was wird gefördert?

  • Anschlusskostenbeitrag
  • Förderung
  • Wärmeübergabestation
  • Umstellung auf Zentralheizung
  • Maßnahmen zur Erhöhung der Temperaturspreizung zwischen Vor- und Rücklauf
  • Hocheffiziente Umwälzpumpen
  • Regelung, Verrohrung
  • Einbindung der Warmwasserbereitung
  • Entsorgung Öl-, Kohle- oder Gaskessel bzw. Öl- oder Gastank
  • Weitere für den Betrieb relevante Anlagenteile
  • Planungs- und Beratungskosten

Wie hoch ist die Förderung?

  • Einmaliger Zuschuss in Höhe von bis zu 35 %
  • Bei gleichzeitigem Umstieg von einer Öl- oder Gaszentralheizung bis zu 45 % der förderbaren Investitionskosten