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KRAISBAU als Grundstein für eine
Zirkuläre Baubranche
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Holzheizungsanlagen
Förderung für die Umstellung bestehender Heizungsanlagen auf moderne Heizungsanlagen.
Wer kann die Förderung beantragen?
Natürliche Personen
Juristische Personen
Unternehmen
Was wird gefördert?
Zentralheizungskessel für Gebäude, die mit Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz betrieben werden. Förderungsfähig sind:
Wärmespeicher
Kesselanlage
Einbindung ins Heizungssystem
Kamin
Demontage Altanlage
Weitere für den Betrieb relevante Anlagenteile
Planungs- und Beratungskosten
Wie hoch ist die Förderung?
Einmaliger Baukostenzuschuss
Bis zu 45 % der förderbaren Investitionskosten
150 €/kW (0-50 kW)
50 €/kW (für jedes weitere kW)