Zirkuläre Baubranche

KRAISBAU als Grundstein für eine

Zirkuläre Baubranche

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Sanierung von Eigenheimen und Wohnungen 2026

Gefördert wird die Sanierung von Eigenheimen, sonstigen Gebäuden und Wohnhäusern im mehrgeschossigen Wohnbau.



Wer kann die Förderung beantragen?

Natürliche Personen

  • (Mit)Eigentümer*innen des Gebäudes
  • Wohnungsinhaber*innen (bei Sanierungsmaßnahmen innerhalb der Wohnung)
  • Bauberechtigte



Was wird gefördert?


  • Thermische Sanierung von (Einzel-)Bauteilen
  • Dämmung Außenwand
  • Umfassende energetische Sanierung
  • Energieeffiziente ökologische Haustechnikanlagen
  • Dach-/Fassadenbegrünung im mehrgeschossigen Wohnbau

Wie hoch ist die Förderung?

  • Einmalzuschuss, für genauer Informationen siehe Richtlinie

Kriterien

  • Antragsstellung vor Beginn der Maßnahmen
  • Erteilung der Baubewilligung vor mind. 20 Jahren (bei Katastrophenereignissen auch < 20 Jahren)
  • Kostenlose Vor-Ort-Energieberatung vor Antragstellung erforderlich
  • Durchführung von befugten Unternehmen
  • Heizungsumstellung: Nachweis der fachgerechten Entsorgung der alten Heizung


Weitere Informationen

Antragstellung vom 01.01.2026 bis 31.12.2028