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KRAISBAU als Grundstein für eine
Zirkuläre Baubranche
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Sanierung von Eigenheimen und Wohnungen 2026
Gefördert wird die Sanierung von Eigenheimen, sonstigen Gebäuden und Wohnhäusern im mehrgeschossigen Wohnbau.
Wer kann die Förderung beantragen?
Natürliche Personen
(Mit)Eigentümer*innen des Gebäudes
Wohnungsinhaber*innen (bei Sanierungsmaßnahmen innerhalb der Wohnung)
Bauberechtigte
Was wird gefördert?
Thermische Sanierung von (Einzel-)Bauteilen
Dämmung Außenwand
Umfassende energetische Sanierung
Energieeffiziente ökologische Haustechnikanlagen
Dach-/Fassadenbegrünung im mehrgeschossigen Wohnbau
Wie hoch ist die Förderung?
Einmalzuschuss, für genauer Informationen siehe Richtlinie
Kriterien
Antragsstellung vor Beginn der Maßnahmen
Erteilung der Baubewilligung vor mind. 20 Jahren (bei Katastrophenereignissen auch < 20 Jahren)
Kostenlose Vor-Ort-Energieberatung vor Antragstellung erforderlich
Durchführung von befugten Unternehmen
Heizungsumstellung: Nachweis der fachgerechten Entsorgung der alten Heizung
Weitere Informationen
Antragstellung vom 01.01.2026 bis 31.12.2028