Zirkuläre Baubranche

KRAISBAU als Grundstein für eine

Zirkuläre Baubranche

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Raus aus fossilen Brennstoffen 2025

Unterstützung privater Haushalte beim Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme.


Wer kann die Förderung beantragen?

  • Bauberechtigte
  • (Mit)Eigentümer*innen
  • Mieter*innen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses


Was wird gefördert?

  • Austausch von fossilen Heizungen durch energieeffiziente Heizungsanlagen

Wie hoch ist die Förderung?

  • Einmalzuschuss von 35 % der förderbaren Sanierungskosten für energieeffiziente Heizungsanlagen
  • Max. 6.000 € pro Wohnung

Kriterien

  • Vorrangige Inanspruchnahme der Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas – beendet am 23.12.24)
  • Subsidiäre Gewährung der Landesförderung bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen
  • Eigenheime mit max. zwei Wohnungen


Weitere Informationen

Kombination mit anderen Bundesförderungen ist zulässig
Solarbonus: 1.500 € bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage