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KRAISBAU als Grundstein für eine
Zirkuläre Baubranche
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Raus aus fossilen Brennstoffen 2025
Unterstützung privater Haushalte beim Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme.
Wer kann die Förderung beantragen?
Bauberechtigte
(Mit)Eigentümer*innen
Mieter*innen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses
Was wird gefördert?
Austausch von fossilen Heizungen durch energieeffiziente Heizungsanlagen
Wie hoch ist die Förderung?
Einmalzuschuss von 35 % der förderbaren Sanierungskosten für energieeffiziente Heizungsanlagen
Max. 6.000 € pro Wohnung
Kriterien
Vorrangige Inanspruchnahme der Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas – beendet am 23.12.24)
Subsidiäre Gewährung der Landesförderung bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen
Eigenheime mit max. zwei Wohnungen
Weitere Informationen
Kombination mit anderen Bundesförderungen ist zulässig
Solarbonus: 1.500 € bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage