Zirkuläre Baubranche

KRAISBAU als Grundstein für eine

Zirkuläre Baubranche

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Nahversorgung Energie

Förderung von energiesparenden Maßnahmen und Vorhaben, die das Geschäftslokal für Kund*innen attraktiver machen.


Wer kann die Förderung beantragen?

  • Kleinstunternehmen mit Nahversorgungsfunktion
  • Unternehmen in Gründung
Voraussetzungen: Weniger als zehn Mitarbeiter*innen, Jahresumsatz bis zwei Millionen € und Geschäftslokal im Erdgeschoss mit Kund*innenverkehr


Was wird gefördert?

Gefördert werden:
  • Produktinnovationen (materiell und immateriell), Prozessinnovationen
  • Innovationen in puncto Arbeitsplatzgestaltung und Arbeitsbeziehungen
  • Innovationen zur Vermeidung von Benachteiligung von Arbeitnehmer*innen
  • Innovationen zur Einbeziehung bildungsbenachteiligter und -fremder Mitarbeiter*innen
  • Personalkosten von Innovationsassistent*innen
  • Innovationsbezogene Weiterbildungskosten
  • Beratungskosten

Wie hoch ist die Förderung?

  • Max. 25.000 € pro Jahr
  • 50 % für energiesparende Maßnahmen, 25 % für andere Maßnahmen

Kriterien

  • Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs
  • Austausch alter Heiz- und Kühlgeräte
  • Umstellung auf energieeffiziente Beleuchtung


Weitere Informationen

Förderung Nahversorgung Energie - Wirtschaftsagentur