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KRAISBAU als Grundstein für eine
Zirkuläre Baubranche
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Nahversorgung Energie
Förderung von energiesparenden Maßnahmen und Vorhaben, die das Geschäftslokal für Kund*innen attraktiver machen.
Wer kann die Förderung beantragen?
Kleinstunternehmen mit Nahversorgungsfunktion
Unternehmen in Gründung
Voraussetzungen: Weniger als zehn Mitarbeiter*innen, Jahresumsatz bis zwei Millionen € und Geschäftslokal im Erdgeschoss mit Kund*innenverkehr
Was wird gefördert?
Gefördert werden:
Produktinnovationen (materiell und immateriell), Prozessinnovationen
Innovationen in puncto Arbeitsplatzgestaltung und Arbeitsbeziehungen
Innovationen zur Vermeidung von Benachteiligung von Arbeitnehmer*innen
Innovationen zur Einbeziehung bildungsbenachteiligter und -fremder Mitarbeiter*innen
Personalkosten von Innovationsassistent*innen
Innovationsbezogene Weiterbildungskosten
Beratungskosten
Wie hoch ist die Förderung?
Max. 25.000 € pro Jahr
50 % für energiesparende Maßnahmen, 25 % für andere Maßnahmen
Kriterien
Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs
Austausch alter Heiz- und Kühlgeräte
Umstellung auf energieeffiziente Beleuchtung
Weitere Informationen
Förderung Nahversorgung Energie - Wirtschaftsagentur