Über KRAISBAU
Über KRAISBAU
Partner
Kontakt
Wissenstransfer
Bauphasen
Demoprojekte
Nachschlagewerk
Verordnungen
Richtlinien
Gesetze
Strategien / Initiativen
Zertifizierungen
Fonds, Garantien
Publikationen
Förderdatenbank
News
News & Veranstaltungen
Pressespiegel
KRAISBAU als Grundstein für eine
Zirkuläre Baubranche
◀ zurück
WAFF Wien
Der Wiener Arbeitnehmer*innen Förderungsfonds unterstützt die Umsetzung von Innovationsvorhaben.
Wer kann die Förderung beantragen?
Kleine Unternehmen
Mittlere Unternehmen
Seit mindestens 12 Monaten in Wien unternehmerisch tätig
Was wird gefördert?
Gefördert werden:
Produktinnovationen (materiell und immateriell), Prozessinnovationen
Innovationen in puncto Arbeitsplatzgestaltung und Arbeitsbeziehungen
Innovationen zur Vermeidung von Benachteiligung von Arbeitnehmer*innen
Innovationen zur Einbeziehung bildungsbenachteiligter und -fremder Mitarbeiter*innen
Personalkosten von Innovationsassistent*innen
Innovationsbezogene Weiterbildungskosten
Beratungskosten
Wie hoch ist die Förderung?
Personalkosten: 50 % des Bruttoentgelts je Innovationsassistent*in (max. 47.000 €)
Weiterbildungskosten: 50 % (max. 7.300 €)
Beratungskosten: 50 % (max. 4.700 €)
Kriterien
Umsetzung am Betriebsstandort in Wien
Neuaufnahme der Innovationsassistent*innen bei: Produkt- und Prozessinnovationen, Markterschließung für innovative Produkte, Know-how-Transfer
Notwendigkeit von Weiterbildungsmaßnahmen müssen sich aus dem Innovationsvorhaben ergeben
Wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der EU sowie De-minimis-Regelung gelten
Weitere Informationen
Förderung Innovation und Beschäftigung für Unternehmen – WAFF