Zirkuläre Baubranche

KRAISBAU als Grundstein für eine

Zirkuläre Baubranche

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WieNeu+ Grätzlförderung für innovative Stadterneuerungsprojekte



Wer kann die Förderung beantragen?

  • Natürliche Personen
  • Juristische Personen
  • Sonstige betroffene nicht-natürliche und quasi-juristische Personen


Was wird gefördert?

  • Energielösungen (z.B. Geothermie im öffentlichen Raum, PV-Anlagen mit Speicher)
  • Liegenschaftsübergreifende Lösungen (z.B. Anergie-Netz für mehrere Gebäude)
  • Kreislaufwirtschaft (z.B. Reuse-Baustoffe, Materialkompass)
  • Maßnahmen gegen Hitzeinseln (z.B. kühlende Dachanstriche, Retentionsflächen für Regenwasser)
  • Gemeinschaftlich genutzte Infrastruktur (z.B. gemeinsam genutzte Technikräume)
  • Planungsleistungen (z.B. Machbarkeitsstudien)

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderhöhe orientiert sich an der Größe des Unternehmens und dem Innovationsanteil:
  • Juristische Personen: Bis zu 40 % der Mehrkosten für innovative Maßnahmen, max. 500.000 €
  • Natürliche Personen: Bis zu 60 % der Mehrkosten für innovative Maßnahmen, max. 100.000 €
  • Planungsleistungen: Bis zu 50 % der Mehrkosten für innovative Maßnahmen, max. 30.000 €
  • Kleine Unternehmen: Förderquote kann um bis zu 20 % erhöht werden
  • Mittlere Unternehmen: Förderquote kann um bis zu 10 % erhöht werden

Kriterien